Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schweigen ist keine Willenserklärung. Die Frage ob nach Ablauf der 10 Monate weiter gezahlt werden muss, ist tatsächlich zu klären, wenn die 10 Monate um sind.
Als Faustregel gilt Unterhaltsdauer ist 1/3 der Ehedauer. Da Sie schon während der Ehe 2 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt haben, haben Sie gute Chancen den Streit zu gewinnen und keinen Unterhalt mehr für die Ex zahlen zu müssen.
Dafür gibt es aber leider keine Garantie. So besteht die Gefahr, dass die Ex wegen der Kindererziehung auch nach den 10 Monaten noch keiner angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann oder durch eine chronische Krankheit dauerhaft daran gehindert ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Somit besteht ein wenn auch kleines Restrisiko, dass der Richter Sie auch nach den 10 Monaten noh zahlen lässt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung.
Eine Zusatzinfo und Frage:
Meine Ex Frau und ich haben die ganze Zeit schon (vor und nach der Scheidung) voll gearbeitet somit dürfte es mir auch gut in die Karten spielen , oder? Es handelt sich bis dato um einen reinen Aufstockungsunterhalt. Meine Ex Frau hat zwar vor freiwillig die Arbeitszeit zu reduzieren (von 100 auf 75%), das sollte mich aber finanziell nicht beeinflussen.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich keinen Grund, nach Ablauf der 10 Monate weiter zu zahlen. Wenn Ihre Ex die Arbeitszeit ohne Rechtfertigungsgrund auf 75% verringert, wird sie so behandelt, als wenn sie weiter 100% arbeiten würde.
Mit freundlichen Grüßen