Nutzungsausfall für lange Bearbeitungszeiten einer Gebrauchtwagengarantiefirma

31. August 2022 10:51 |
Preis: 55,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Wochenendausflug am 05.08.2022 wurde plötzlich die innenliegende Dichtmanschette vom Turbolader (Peugeot 308 SW GT, BJ 2018) in diesen eingesaugt. Die Folge war ein drastischer Leistungsverlust und eine freie Werkstatt wurde aufgesucht. Die „Reparaturfirma" stellte den Schaden fest und sendete der Gebrauchtwagengarantiefirma den Kostenvoranschlag zu. Diese lehnte eine Kostenübernahme ab.
Daraufhin wurde die Ablehnung an die Inspektionsfirma (letzte Inspektion 20.07.2022) gesendet, da hier wohl ein Fehler während der Inspektion vorliegen sollte.
Diese lehnten die Kostenübernahme ebenfalls ab und kontaktierten die Gewährleistungsfirma.
Kurz gesagt, es gab schlussendlich eine Kostenzusage mit Reparaturfreigabe der Gebrauchtwagengarantie an die Reparaturfirma am 25.08.22.

Frage: In welcher Form und Höhe kann hier ein Nutzungsausfall für den genannten Zeitraum gestellt werden?
Wir mussten täglich unser Kind in die Kita bringen, wofür wir einen Leihwagen benötigten.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie könnten gemäß der Nutzungsausfalltabelle 29 € für den Peugeot verlangen. Dies steht Ihnen für die gesamte Dauer zu, da das Hin und Her nicht von Ihnen verschuldet war.
Wenn Sie allerdings einen Leihwagen hatten, können Sie nicht gleichzeitig Nutzungsausfall beanspruchen. Dieser wäre nur dafür, dass Sie das Auto nicht nutzen konnten und keinen Leihwagen genommen hätten.
So können Sie die Leihwagenrechnung einreichen. Ich gehe davon aus, dass es ein in etwa gleichwertiges Auto war, welches Sie geliehen haben und, dass es sich um einen Garantiefall wie beschrieben handelt.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 1. September 2022 | 09:25

Sehr geehrte Frau Draudt,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Sehe ich dies richtig, dass der Nutzungsausfall nicht per Vertrag ausgeschlossen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. September 2022 | 10:46

Sehr geehrter Fragesteller,

das ist eine weitere rechtliche Frage, die von der kostenlosen Nachfrage Funktion nicht umfasst ist.

Ich mache Ihnen gerne ein Zusatzangebot. Man muss dann den Vertrag prüfen.

Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin

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