Aufenthaltstitel - EU Blaue Karte

13. Juli 2022 16:51 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


09:13

Hallo! Ich brauche eine Anleitung zu einem bestimmten Migrationsthema, das ich habe.

Ich bin seit August 2019 mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Deutschland, weil mein Mann eine Blaue Karte EU hat und in der IT-Branche als Facharbeiter (Data Engineer) arbeitet.

Bis Ende August 2022 kann er eine Niederlassungserlaubnis annehmen, da er bis dahin 33 Monate Beschäftigung abgeschlossen hat, über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau verfügt und den Test „Leben in Deutschland" abgelegt hat.

Ich habe die gleiche Ausbildung, den gleichen beruflichen Werdegang, ungefähr die gleichen Deutschkenntnisse, lebe seit der gleichen Zeit hier und bin seit 29 Monaten in einer hochqualifizierten Position (Data Analyst) beschäftigt, außerdem bekomme ich ein Gehalt über der Grenze für eine Blaue Karte EU bekommen.

Meine Frage ist also, da der einzige Unterschied, den wir haben, die Art der Aufenthaltserlaubnis ist (meine ist die Familienzusammenführung, die an seine Blaue Karte EU angehängt ist), kann ich zusammen mit ihm die Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss ich alles durchgehen den Prozess durchlaufen und meine eigene Blaue Karte EU beantragen und dann 33 Monate warten?

Würden Sie mich dazu bitte beraten? Wir haben das Gesetz gelesen, aber es ist ein bisschen verwirrend mit all den dort vorhandenen Ausnahmen.

Vielen Dank,

13. Juli 2022 | 17:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider habe ich im Rahmen des Familiennachzugs keine Möglichkeit für Sie gefunden, eine Niederlassungserlaubnis vereinfacht zu beantragen, da dieses Privileg nur für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gilt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann jedoch immer verlängert werden, soweit die Ehe weiter besteht und in Deutschland gewohnt wird.

Deshalb ist folgendes maßgebend:
Sie müssen selbst die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU/Niederlassungserlaubnis erfüllen.

Es helfen somit nur eigene Sprach- und Integrationsleistungen für Vergünstigungen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. Juli 2022 | 08:59

Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur um zu sehen, ob ich das richtig verstanden habe, ich kann derzeit keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Und wenn ich eine eigene Erlaubnis zur Selbständigkeit als die meines Mannes beantragen möchte, müsste ich alleine mit einer Blauen Karte EU anfangen? Das Gesetz erlaubt mir, meine Erlaubnis vom Familiennachzug in die Blaue Karte EU umzuwandeln, habe ich recht?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juli 2022 | 09:13

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:

Richtig, Sie haben die jetzige Aufenthaltserlaubnis und müssten selbst die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen und können die Blaue Karte EU nicht im Rahmen und aufgrund eines Familiennachzuges selbst erhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
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