Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Grundsätzlich müssen die Vereinbarungen in Verträgen, also auch in Arbeitsverträgen, eingehalten werden. Sofern die entsprechenden Klauseln Ihres Arbeitsvertrags wirksam sind, woran ich hier keinen Zweifel habe, müssen Sie sich auch an die ordentliche Kündigungsfrist halten. Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung kommt nur in Betracht, wenn Sie hierfür einen (wirklich) wichtigen Grund haben, der Ihnen ein Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Ggf. müssten Sie Ihren Arbeitgeber bei einem wichtigen Grund vorher vielleicht aber auch noch abmahnen.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund fristlos kündigen und nicht mehr weiter Ihren Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsvertrag nachkommen, kann Ihr Arbeitgeber dies zum einen gerichtlich feststellen lassen und in Konsequenz daraus für den Fall, dass ihm durch Ihre unwirksame fristlose Kündigung ein finanzieller Schaden entsteht, zB weil Kunden abspringen oder ihm Umsatz entgeht, den er durch Sie in der noch bleibenden Zeit tatsächlich gemacht hätte (wobei hier aber die Frage wäre, wie schnell Sie ersetzbar wären) etc. und hier dann aber auch das Gehalt, das er Ihnen dann ja nicht mehr zahlen muss, in Abzug zu bringen ist weil er sich diese Aufwendung entsprechend erspart, kann er diesen Schaden natürlich versuchen Ihnen gegenüber geltend zu machen, wobei er den tatsächlichen Schaden zu beweisen hat.
Die einzig wirklich elegante Lösung für Sie um ohne Schaden aus dem Arbeitsvertrag zu kommen – schließlich wollen Sie ja irgendwann auch noch ein Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber und hier ist es im übrigen u.a. immer schlecht, wenn ein Arbeitsverhältnis mitten im Monat endet - ist ein Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber – in der Regel wird ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der nicht mehr für ihn arbeiten möchte, so dass die Gefahr besteht, dass er seine Arbeit nur noch halbherzig und schlecht betreibt, schnellstens ziehen lassen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen für’s erste weiter helfen. Im Übrigen darf ich noch darauf hinweisen, dass in einem Arbeitsgerichtsprozess jede Partei seine Anwaltskosten in der 1. Instanz selber trägt (ggf. kann hier natürlich eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig sein), unabhängig davon, wie die Angelegenheit letztlich ausgeht. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin
Antwort
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