Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können frühestmöglich zum 30.09.2022 mit einer Frist von vier Monaten kündigen.
Im Gegensatz zu § 34 TVöD stellt § 30 Absatz 5 TVöD nicht auf die abgelaufene tatsächliche Beschäftigungsdauer ab, sondern auf die Dauer der vereinbarten Befristung, wobei die Zeiten mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die zusammenhängen, zusammengezählt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kündigungsfrist, Befristeter Arbeitsvertrag, TVöD
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin aktuell im öffentlichen Dienst nach Tarifvertrag TVöD befristet in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Aktuell beträgt meine bisherige Beschäftigungsdauer mehr als 2 Jahre, zum 01.05 wird meine Beschäftigungsdauer erstmals mehr als 3 Jahre betragen.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen nach TVöD § 30 (5) beträgt "(...) die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
(...)
von insgesamt mehr als zwei Jahren - drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren - vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Im Gegensatz zu Regelungen bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen in TVöD § 34 (1) wird bei Regelungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen hierbei die "Beschäftigungszeit" nicht explizit als Grundlage der Berechnung der Kündigungsfrist erwähnt. Mir ist hierbei folglich nicht ersichtlich, ob sich der Wortlaut "von insgesamt mehr als zwei/drei Jahren" auf die bisher angefallene Beschäftigungszeit/Beschäftigungsdauer bzgl. des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung bezieht, oder die insgesamt nach Arbeitsvertrag/mehreren aneinandergereihten Arbeitsverträgen vertraglich vereinbarte Dauer der befristeten Beschäftigung bzgl. des Arbeitsverhältnisses.
Würde eine frühestmögliche Kündigung erfolgen, welche Kündigungsfrist wäre folglich in meiner Situation relevant?
Wäre in meiner Situation der nächstmögliche Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Schluss eines Kalendervierteljahres der 30.06 (Bekanntgabe Kündigung bis Ende März, drei Monate Kündigungsfrist erforderlich) oder der 30.09 (Bekanntgabe Kündigung bis Ende Mai, vier Monate Kündigungsfrist erforderlich)?
Mit freundlichen Grüßen
Ein Fragesteller
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