Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich unterstelle, dass der fragliche Weg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Dann war es Aufgabe der planenden Gemeinde, im Verfahren zur Änderung des bereits vorhandenen Bebauungsplanes auch die Frage der gefahrlosen verkehrlichen Erschließung zu klären. Das ergibt sich aus §1 Abs. 7 und 8 des Baugesetzbuches (BauGB):
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Wenn der Weg nun im Bebauungsplan offiziell als Zufahrt zu den Baugrundstücken ausgewiesen ist durch eine entsprechende Festsetzung textlicher und/oder zeichnerischer Art, stellt er eine öffentliche Straße im Sinne des Landesstraßengesetzes (LStrG) dar, so dass dessen § 1 Absatz 5 nicht (mehr) einschlägig ist. Dasselbe gilt für einen etwaigen landwirtschaftsrechtlichen Aspekt, den Sie noch erwähnt hatten.
Wer sich durch den neuen Erschließungsweg aufgrund der unzureichenden Dimensionierung beeinträchtigt sieht, hat die Möglichkeit, die Bebauungsplanänderung vor Gericht prüfen zu lassen. Dazu steht das sogenannte Verfahren der Normenkontrolle zur Verfügung.
Im Übrigen müsste ein Konflikt der verschiedenen Nutzungsinteressen (Kraftfahrzeugverkehr, Gehweg) durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen bewältigt werden. Dafür ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Wirtschaftsweg gehört nicht zum Bebauungsplan.
Da aber auf der normalen Zufahrtsstrasse der Parkraum eng wurde, wird der Weg jetzt als rückwärtige Haupt Zufahrtsstrasse zu 4 Wohnhäusern genutzt.
Das war halt eine Fehlplanung der Gemeinde, dort 40 Wohneinheiten in 6 bis 8- Familienhäuserndurch zwei Investoren bauen zu lassen.
Im Ortsbering sind da nur 1 bis 2 Familienhäuser.
Am Besten telefonieren wir mal
Gerne. Ich rufe morgen Vormittag an.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt