Schenkung_Vorerbe

| 8. März 2008 17:52 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Meine Frage

Meine Schwiegereltern, bei uns wohnend, schenkten uns im November 1992 ein Grundstück im Wert von 86 000 DM. Dieses wurde mit einer handschriftlichen Schenkungsurkunde dokumentiert, und von beiden Elternteilen unterzeichnet. Alle noch lebenden Geschwister meines Mannes,insgesamt 1 aus Vaters erster Ehe und 6 aus gemeinsamer Ehe waren seiner Zeit mit der Schenkung einverstanden.
Nach einigen Jahren wurde von uns ein Antrag auf einen Vormund beim Amtsgericht gestellt, der die Betreuung und Pflegemaßnahmen für den Schwiegervater in die Wege leiten sollte, denn meine Schwiegermutter litt unter Wahnvorstellung und unter einer fortgeschrittenen Demenz, und somit wurden von mir gestellte Pflegemaßnahmen die dem blinden Vater zugute kommen sollten, von ihrer Seite fast immer sabotiert.
Nachdem alle Kinder vom Vormundschaftsgericht informiert waren, wurde sofort ein Umzug für die Eltern in ein weit entferntes Pflegeheim angeordnet. Im Dezember 1997 wurde die Schenkung als Zusatz in das Testament der Eltern als sogenanntes Vorerbe eingetragen (möglicherweise auf den Rat der restlichen Geschwister ). Nachdem vor 2 Jahren der letzte Elternteil verstorben ist, nimmt der Streit um das Erbe kein Ende. Es wurden schon Auszahlungen getätigt. Meinem Mann aber wurde der o.g.Betrag als Vorerbe abgezogen. Nach dem Tod des Vaters fragte mein Mann einen Anwalt aus der hiesigen Region, wie man mit dem Sachverhalt "Vorerbe" umzugehen habe; er meinte, man müsse warten, bis der letzte Erlternteil verstorben sei.

Frage: Kann eine Schenkung die 5 Jahre bestand, rückgängig gemacht, und als Vorerbe eingesetzt werden (es liegt kein grober Undank vor, ganz im Gegenteil) .Es bestand auch keine Verarmung der Eltern oder eine Unterhaltspflicht, so daß die 10 Jahresfrist hätte greifen können.
Wenn die Schenkung dennoch als Vorerbe eingetragen werden kann, wie wird dann mit meinem Anteil aus der Schenkung verfahren?



8. März 2008 | 21:08

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Nein.
Der Vorerbe wird regelmäßig vom Erblasser bestimmt. Die Schenkung wurde im Jahr 1992 vollzogen. Nach Ihrem Sachvortrag bestanden auch keine Gründe, die Schenkung rückgängig zu machen (Verarmung des Schenkers, Widerruf).

Wenn Sie mir das Testament per E-Mail überlassen, kann ich einen kurzen Blick darauf werfen und Ihnen die Sach- und Rechtslage mitteilen, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstünden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2008
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Karlheinz Roth »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen.


ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht