Erlaubnisfiktion nach Schengen Visum // Darf man wieder einreisen?

27. Dezember 2021 12:44 |
Preis: 75,00 € |

Ausländerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin ist US Staatsbürgerin und Ende September mit einem Schengen Visum eingereist. Innerhalb der Frist von 90 Tagen hat Sie den Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel (Sprachkursvisum) bei der Ausländergehörde eingereicht. Der Termin bei der Ausländerbehörde ist leider erst im Februar 2022,also nach dem Ablauf der 90 Tage mit dem Schengen Visum.

Die Frage ist wie Ihr Rechtsstatus bis zum Termin und Bescheid zu Ihrem Antrag aussieht und v.a. ob Sie mit der aktuellen Erlaubnisfiktion ganz normal wieder in Deutschland einreisen darf, wenn sie beispielweise Verwandte in den USA besucht.

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG gilt:

"Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend."

Über diese Fiktionswirkung stellt die Ausländerbehörde auf Antrag gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG eine sogenannte Fiktionsbescheinigung aus.

Ihre Freundin kann auf Grundlage der Fiktionswirkung auch vor Erteilung des Aufenthaltstitels nach einer Ausreise wieder in das Bundesgebiet einreisen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 12. Oktober 2025 /5,0
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