Einreise, Visum und Aufenthaltstitel
27.06.2014 13:41
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
21:31
Ich: deutsche Staatsbürger, noch verheiratet, keine Kinder, sozial abgesichert
Meine Partnerin: russische Staatsbürgerin, ledig, keine Kinder, Deutschkurs A1 absolviert, derzeit schwanger, Vaterschaft meinerseits anerkannt
Frage: lässt sich eine Einreise, Visumerteilung und Erteilung eines Aufenthaltstitels vor Geburt des Kindes realisieren, außer den Weg über ein Schengenvisa, Sprachstudentenvisa oder Heirat zu gehen.
Ziel: Einreise, Teilnahme an einem Intensivsprachkurs vor Geburt und Entbindung in Deutschland
Meine Partnerin und ich beabsichtigen unser Leben gemeinsam in Deutschland aufzubauen. Aufgrund der bestehenden Schwangerschaft (Entbindung Ende November 2014) beabsichtigen wir zeitgerecht in Deutschland gemeinsam zu starten, ab August.
Eine Heirat ist in den nächsten Monaten nicht möglich. Wir haben einen Intensivsprachkurs gebucht und bezahlt, der über den Entbindungstermin hinaus geht. Ziel war es bisher, mit einem Sprachstudentenvisa einzureisen und nach der Geburt einen Aufenthaltstitels zu beantragen.
Nach einer anscheinend schlechten fachanwaltlichen Beratung, bei der suggeriert wurde, im obigen Fall könne gem. Paragraf 128 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltstitel für die Mutter vor Geburt des Kindes beantragt werden, kommen wir nun wieder zu Plan A zurück.
Sollte es andere Möglichkeiten oder Rechtsmittel geben, die Einreise, Aufenthaltstitel vor Geburt des gemeinsamen Kindes ermöglichen, bitte ich um eine Nachricht.