Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen, können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass in Ihrem Fall eine genaue Prüfung der Homepage angeraten ist, da Sie sich mit Ihrem Vorhaben in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Die Antwort auf Ihre Fragen hängt von vielen Faktoren ab, die in einer Online-Anfrage naturgemäß nicht überprüft werden können.
1. Screenshots können über § 51 UrhG
erlaubt sein. Sofern der Screenshot als Zitat genutzt wird, d.h. in einem eigenständigen Werk und nur zur Verdeutlichung einer Darstellung, mit der sich der Leser auseinandersetzen soll, dürfte ein Screenshot als Zitat angesehen werden. Sinn des Zitatrechtes ist die Ermöglichung der geistigen Auseinandersetzung mit dem Zitierten.
Sobald aber nur ein Screenshot ohne Erklärung genutzt wird, könnte das Urheberrecht verletzt sein.
Problematisch ist in Ihrem Fall die Tatsache, dass das Programm einen Kopierschutz umgehen kann. Hier ist immer Vorsicht geboten, auch beim Zitatrecht.
2. Sofern Sie gewerbliche Absichten mit Ihrer Homepage verbinden, sollten Sie in keinem Fall über das besagte Programm berichten. Gewerbliche Absichten können schon dann angenommen werden, wenn Sie kostenpflichtige Banner auf Ihrer Homepage haben.
Sollte die Seite ausschließlich private Zwecke verfolgen, müssen Sie beachten, dass Schutzrecht des Urhebers der Meinungsfreiheit gegenüber stehen. Jegliche WErbung ist demnach untersagt, vor allem eine Verlinkung auf das beschriebene Programm.
Auch ein exakter Bericht über die Möglichkeit eines Umgehens des Kopierschutzes kann als Werbung ausgelegt werden.
Sofern Sie nur über die legalen Möglichkeiten des Programms berichten, sollte es hingegen keine Probleme geben.
Ich weise allerdings darauf hin, dass niemand generell gegen eine Abmahnung gefeit ist. Wenn jemand der Ansicht ist, er müsse eine Abmahnung aussprechen, dann müssen Sie sich damit auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung ist zunächst mit Kosten verbunden, ob Sie nun im Recht sind oder nicht. Und da Ihr Vorhaben ein gewisses Risiko birgt, müssen Sie die Möglichkeit einer Abmahnung in Betracht ziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
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