Vor neun Monaten stornierter Flug

| 22. November 2021 10:38 |
Preis: 48,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein befreundetes Ehepaar und wir haben am 06.12.2020 bei BravoFly Flüge für den 30.09.2021 mit Alitalia von Frankfurt über Rom nach Johannesburg gekauft.
Die Buchungen wurden von BravoFly bestätigt und das Geld abgebucht. Die Bestätigungen wurden nicht widerrufen und laut BravoFly stand der Flug am 29.09.2021 ab 18:15 Uhr zum Einchecken bereit.
Da es Probleme beim Einchecken gab, habe ich bei Alitalia nachgefragt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Flug bereits im Januar diesen Jahres storniert worden wäre.
Daraufhin habe ich BravoFly direkt mittels E-Mail und nach unserer Rückkehr mittels Einschreiben mit Fristsetzung aufgefordert, den Ticketpreis zu erstatten. Leider ohne Erfolg.

Da BravoFly uns nicht über die Stornierung des Fluges informiert hat und wir somit keine Möglichkeit hatten, unsere Ansprüche Anfang diesen Jahres geltend zu machen, stellt sich mir die Frage, ob BravoFly in diesem Fall für den Schaden haften muss.
Wenn ja, wäre die zweite Frage, ob es sinnvoll ist, einen deutschen Anwalt zu beauftragen, obwohl BravoFly seinen Sitz in der Schweiz hat.

22. November 2021 | 12:07

Antwort

von


(743)
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63667 Nidda
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Die Fluggesellschaft kann zur Rückzahlung der Kosten des Flugtickets sowie zur Zahlung einer Pauschale nach der europäischen Fluggastrechteverordnung aufgefordert werden.

Voraussetzung dafür wäre, dass tatsächlich die Stornierung des Fluges nicht an Sie übermittelt wurde und der Flug nicht coronbedingt kurzfristig storniert wurde. Alleine die Tatsache, dass der Flug länger nicht stattfand ist hier nicht ausreichend als Argument. (Hier sollte die Gegenseite vortragen).

Klageweg wäre der Abflugort (also Frankfurt). Wenn die Fluggesellschaft Allitalia ist, tritt als Problem hinzu, dass diese zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Der Ort um Forderungen dann geltend zu machen ist alleine das Insolvenzgericht (Italien).

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 22. November 2021 | 17:22

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