Parship Abo Mahnbescheid

22. November 2021 09:17 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geerhte Damen und Herren,

Ich habe vor ca. einem Jahr ein Parahip Account erstellt. Jedoch mehr so zum ausprobieren was das ist, nachdem die Werbung überall im Fernsehen, Bahnhöfen etc kommt.
Dann habe ich dort irgendwo ein Häckchen gesetzt ldee Premium gewählt. Was man damit bewirkt oder welche Vorteile Premium hat ist mir unklar. Habe Parship NIE genutzt und nicht einmal das Konto irgendwie geöffnet. Außerdem schien mir Parship am Anfang unseriös.
Halbes Jahr später erhielt ich drei schreiben von einem Inkasso Unternehmen im Aiftrag von parship ich solle 358,80 Euro für den Dienst zahlen.
Eine schriftliche Kündigung nach der Forderung von 358€ habe ich gestellt.
Da ich den Dienst NICHT genutzt habe und ich sehr verärgert über diese Abofalle war habe ich nicht eingesehen zu zahlen.
Nun habe ich ein gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Indem Gerichtskosten + Inkassokosten + Abokosten enthalten sind. Betrag beläuft sich auf über 530€.
Da ich mich in einer Ausbildung befinde und das Geld sowieso knapp ist, was kann ich tun?
Soll ich dem Mahnbescheid zustimmen? Kann man noch Geld rausschlagen? Hilfe :o
Wichtig ist: Ich dachte ich hätte es gekündigt war jedoch scheinbar nicht der Fall. Habe Parship nicht benutzt. Habe nach dem ersten schreiben (habe gesagt ich denke ich hätte gekündigt via App) ein Brief erhalten in dem Stand meine Kündigung wäre für nächstes Jahr dann vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

22. November 2021 | 10:21

Antwort

von


(37)
Loebensteinstraße 26
30175 Hannover
Tel: 0511 / 647 200 50
Web: https://www.beckmann-kossmann.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie hatten offensichtlich einen Vertrag im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses abgeschlossen, was ein Abo in diesem Falle wäre. Dieses ist kündbar. Den Geschäftsbedingungen des Vertrages, der mir nicht vorliegt, dürfte die Beschränkung der grundsätzlich jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit eines Partnervermittlungsvertrages zu entnehmen sein. Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit ist auch bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen zulässig. Von einer solchen gehe ich aus, weil die von Ihnen ausgesprochene Kündigung vorgemerkt wurde.
Für welchen Zeitraum genau die Hauptforderung von 358,50 Euro berechnet wurde, ergibt sich aus Ihren Angaben nicht. Dass Sie Parship nicht benutzt haben, aber ein halbes Jahr der Vertrag lief, bedeutet zunächst nicht, dass Sie nichts zahlen müssten. Denn mit dem Abschluss des Vertrages wurde Ihnen jedenfalls die Gelegenheit der Nutzung der Dienste eröffnet, wodurch die berechneten Kosten entstanden sein dürften.
Wenn die Hauptforderung 358,50 Euro betrug, dann sind durch die Einschaltung des Inkassounternehmens Gebühren entstanden, die Sie zu zahlen haben, wenn Sie sich mit der Forderung von Parship zum Zeitpunkt der Einischaltung des Unternehmens in Verzug befunden hatten. Die Inkassokosten, die Gerichtskosten für den Mahnbescheid und die Beantragung des Mahnbescheides ergeben rund die Differenzsumme zu 530 Euro. Die genaue Auflistung könnte gesondert geprüft werden, der Betrag erscheint in der Summe als realistisch.
Gegen den Mahnbescheid könnten Sie Widerspruch erheben. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist ist zu beachten, jedoch auch, dass dann das Verfahren in ein ordentliches Klagevefahren mit erhöhten Kosten übergeht. Das würde nur Sinn machen, wenn eine Unwirksamkeit des Vertrages bzw. von Vertragsbedingungen angenommen werden könnte oder auch eine falsche Forderungsberechnung. Falls nicht, könnte es auch angebracht sein, dem Unternehmen eine Ratenzahlung vorzuschlagen, um weitere kostenauslösende Maßnahmen zu verhindern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann

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