Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Die Anordnung einer MPU wegen der seinerzeitgen Trunkenheitsfahrt, deretwegen Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist nicht mehhr zulässig, wenn die Wiedererteilung nach Ablauf der Tilgungsfrist beantragt wird (§ 29 FeV), in Ihrem Fall also nach dem 03.01.2022.
Die Neuerteilung kann zwar schon beantragt werden ein halbes Jahr vor Ablauf einer Sperrfrist zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, die bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis in einem Strafurteil oder Strafbefehl festgesetzt wurde (§ 20 Abs. 4 FeV), allerdings hindert dies die Behörde nicht daran, eine MPU anzuordnen, wenn die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Zu unterscheiden ist zwischen Sperrfrist und Tilgungsfrist.
Frage 2:
Die Anordnung einer erneuten Fahrprüfung bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis steht im Ermessen der Behörde (§ 20 Abs. 2 FeV). Wenn der Antragsteller allerdings seit 15 Jahren keine Fahrpraxis mehr gehabt hat, ordnet die Behörde in der Praxis immer eine neue Fahrprüfung an. (Nicht obligatorisch sind in diesem Fall Fahrstunden.)
Ferner ist ein Sehtest verpflichtend (§ 12 Abs. 1 FeV).
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens 9 Einheiten zu je 45 Minuten umfasst (§ 19 FeV). Wenn Sie bereits bei der ersten Erteilung der Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der diesen Anforderungen entspricht, brauchen Sie bei der Wiedererteilung keinen erneuten Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, ansonsten schon.
Frage 3:
Die Berliner Fahrerlaubnisbehörde handabt die Wiedererteilung wie unter den Antworten zu Fragen 1 und 2 dargestellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Mpu
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Guten Tag,
meine Frage betrifft die Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis, ideal wäre ein Experte, welcher über Erfahrung mit der gängigen Praxis der Berliner Führerscheinstelle verfügt.
Im November 2006 wurde mir aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 1,76 Promille die Fahrerlaubnis (mit Mpu-Auflage )entzogen. Laut Aktenauszug des Kraftfahrt-Bundesamtes ist das Tilgungs-Datum am 03.01.2022.
Folgende Fragen beschäftigen mich nun:
- Ab wann genau kann bzw. konnte ich den Antrag auf Neuerteilung stellen, ohne mit einer Mpu-Aufforderung rechnen zu müssen?
- Mit welchen Auflagen muss ich rechnen (Fahrprüfung, Sehtest, erste Hilfe-Kurs), bzw. welche sind rechtlich möglich?
- Gibt es Erfahrungswerte wie die Berliner Führerscheinstelle solche Fälle handhabt?
Vielen Dank
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Vielen Dank,
die Frage wurde ausführlich und aufschlussreich beantwortet.
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