Weitergabe von personenbezogenen Daten bzw. eines Schreibens an regionale Zeitung

19. Mai 2021 20:52 |
Preis: 25,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


22:51

Heute rief mich eine regionale Zeitung an, die ein Interview mit mir führen wollte. Ihnen lag gemäß eigener Angabe ein Schreiben mit allen meinen persönlichen Daten vor, das ich im Februar an die Grundschule meiner Kinder gerichtet hatte mit der Erlaubnis zur Weiterleitung an die Elternschaft.
Der Herr von der Zeitung wollte mir auf meine Rückfrage, wer ihm das Schreiben und meine persönlichen Daten zugespielt habe, keine Antwort erteilen. Er begründete es damit, dass die Person anonym bleiben möchte und er den „Informantenschutz" berücksichtigen müsse.
Die Grundschule bzw. die Schulleitung hat das an sie gerichtete Schreiben NICHT an die Zeitung weitergegeben. Es müsste also jemand aus der Elternschaft sein.
Ich würde die Person, der ich die Weitergabe nicht gestattet habe, weil ich auch nicht gefragt wurde, gerne zur Rechenschaft ziehen.
Daher meine Frage: Kann ich die Person wegen der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und meines Schriftstücks anzeigen? Besteht hier Aussicht, dass die Person ermittelt wird bzw. dass die Zeitung offenlegen muss, wer ihnen meinen Brief und meine Daten gegeben hat?

19. Mai 2021 | 21:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn das Schreiben einen entsprechend vertraulichen und persönlichen Charakter hat, dann könnte Ihnen gegen die Person, die das Schreiben weitergeleitet hat grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB wegen Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte zustehen. Das kann, muss aber bei einem derartigen Schreiben an die Schulgemeinschaft nicht der Fall sein. Dafür kommt es auf den Inhalt und die Art des Schreibens an.

Um diesen Anspruch geltend zu machen könnten Sie sich auch grundsätzlich an den Journalisten wenden. Dieser hat aber nach § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet auch in einem Gerichtsverfahren oder gegenüber der Polizei wäre er nicht dazu verpflichtet Ihnen die Quelle zu nennen. Deshalb wird davon auszugehen sein, dass Sie von diesem Journalisten die Information nicht erhalten werden.

Je nach Inhalt des Briefs können Sie natürlich auch Ihre Missbilligung über die Weiterleitung des Briefes noch einmal auf dem gleichen Weg kund tun, auf dem auch der Brief verbreitet wurde. Oder Sie hören sich noch einmal bei den anderen Eltern um. Wenn Sie dann Gewissheit haben, wer den Brief weitergeleitet hat, dann können Sie von dieser Person unter Umständen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und unter Umständen auch Schadensersatz verlangen. Ob dieser Anspruch besteht müsste aber noch einmal anhand des Briefs geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 19. Mai 2021 | 22:37

Mir geht es primär darum, ob die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn die Weitergabe nicht gestattet wurde. Das Schreiben ist nicht vertraulich gewesen, es vertrat nur eine Meinung. Aber darf jemand einfach meinen Namen, Adresse, Email, Telefonnummer weitergeben, ohne meine Erlaubnis dafür zu haben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Mai 2021 | 22:51

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Wenn Sie diese Daten quasi an die gesamte Elternschaft weitergegeben haben nachdem Sie sich zu einem Thema inhaltlich geäußert haben, dann gehe ich davon aus, dass eine Weitergabe an die Presse wahrscheinlich unproblematisch ist. Das wäre nur anders, wenn Sie beispielsweise Ihre Kontaktdaten angegeben haben um beispielsweise für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung zu stehen. Wenn das aber ein normaler Briefkopf in einer quasi öffentlichen Äußerung ist, dann sehe ich aufgrund Ihrer Angaben keine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte.

Das Gespräch mit der Person, die Ihre Daten weitergeben hat, können Sie aber natürlich dennoch suchen.

Mit freundlichen Grüßen

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