Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen könnte hier ggf. ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Dieses Widerrufsrecht haben grundsätzlich aber nur Verbraucher. Existenzgründer sind dagegen keine Verbraucher, wenn Sie Geschäfte abschließen, die auf ein unternehmerisches Handeln hin gerichtet sind. Darunter fallen auch Geschäfte, die zur Existenzgründung dienen. Wenn Sie das Coaching vor dem Hintergrund gebucht haben, konkret unternehmerisch tätig zu werden und nicht nur eine Entscheidung über eine unternehmerische Tätigkeit vorzubereiten, dann wären Sie bereits als Unternehmer anzusehen und könnten nicht widerrufen - auch wenn Sie noch Angestellter sind.
Sie könnten sich dann aber ggf. noch auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) berufen, wenn die ihnen erst nach Vertragsschluss bekannt gewordene Drohung einer Änderungskündigung Ihren Planungen für die Existenzgründung entgegensteht und damit das Ziel des Coachings nicht mehr erreicht werden kann.
Wenn Sie sich bei Abschluss des Vertrages ein einem Irrtum über Inhalt oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten, käme eine Anfechtung in Betracht. Ist der Vertrag aufgrund einer Drohung oder arglistigen Täuschung zustande gekommen, könnten Sie ebenfalls anfechten.
Es gilt im deutschen Recht aber der Grundsatz, dass geschlossene Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Deshalb liegt bei Ihnen die Beweislast für einen Ausnahmetatbestand und es wird leider nicht einfach werden, aus dem Vertrag herauszukommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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