Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1) Was passiert mit der Daueraufenthalts-EU Karte meiner Frau?
Der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU besteht weiter und verfällt nicht durch den Wegzug aus der Bundesrepublik. § 51 Abs. 9 AufenthG regelt abschließend die Gründe für das Erlöschen des Aufenthaltstitels. Danach erlischt der Aufenthaltstitel, wenn sich der Inhaber für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten außerhalb der EU (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) aufhält oder für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren die Bundesrepublik verlässt. Das Erlöschen des Aufenthaltstitels kann dadurch abgewendet werden, dass man einen Antrag bei der für den letzten Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde auf Verlängerung der Frist stellt. Diese Frist ist jedenfalls dann zu verlängern, wenn der grund für den längerfristigen Auslandsaufenthalt der Natur nach nicht nur vorübergehend ist.
2) Müssen wir uns aus BRD Abmelden?
Sofern Sie keine Hauptwohnung mehr in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, so müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz abmelden.
3) Müssen die Kindern sich Abmelden?
Das unter 2) Gesagte gilt auch für die Kinder.
4) Welche Vor/Nachteile hat eine Abmeldung aus Deutschland?
Die Abmeldung aus der Bundesrepublik bewirkt, dass Sie nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ferner zahlen Sie keine Rundfunkgebühren. Je nach Falllage kann die Abmeldung auch steuerliche Implikationen haben. Sie können nach der Abmeldung indes in Deutschland nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein, sondern müssten sich dazu erst wieder anmelden. Sie können als Person ohne Meldeanschrift zudem zumeist nicht mehr die Leistungen von inländischen Behörden in Anspruch nehmen, sondern für Sie ist dann vornehmlich die deutsche Auslandsvertretung Ihres ausländischen Wohnortes zuständig, z.B. wenn es um die Beantragung von Personalpapieren geht. In anderen Fällen, wie z.B. der Beantragung eines Führungszeugnisses, wären Bundesbehörden wie das Bundesamt für Justiz zuständig.
Die Auswirkungen einer Abmeldung unterscheiden sich je nach Falllage. Die o.g. Auswirkungen sind die allgemein zutreffenden und m.E. wichtigsten Auswirkungen. Je nach Lage des Einzelfalles können jedoch weitere Folgen aus der Abmeldung resultieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe jedoch noch folgende Fragen und bitte Sie, diese zu beantworten.
1) Heißt das, wenn meine Frau sich in D abmeldet und 12 Monate nicht in D ist, verliert sie automatisch ihre Daueraufenthalt-EU-Karte? Was passiert, wenn wir nach 12+ Monaten wieder nach Deutschland kommen wollen, muss sie wieder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Und wenn ja, wie lange ist diese gültig?
2) Wir haben ein Haus in D, das wir gekauft haben, andere Immobilien vermieten wir derzeit. Dieses Haus ist jedoch leerstehend und nicht vermietet.
3) Wenn wir die Kinder abmelden, haben wir dann noch Anspruch auf Kindergeld? Ich werde weiterhin in Montenegro für die deutsche GmbH arbeiten.
4) Soweit es die Abmeldung betrifft. Wie angegeben, haben wir ein Haus, das uns jederzeit zur Verfügung steht. Müssen wir uns trotzdem abmelden, oder können wir (meine Frau und ich) uns erst in D angemeldet bleiben und dann die Kinder abmelden, weil sie schulpflichtig sind oder werden?
Viele Grüße
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
1) Heißt das, wenn meine Frau sich in D abmeldet und 12 Monate nicht in D ist, verliert sie automatisch ihre Daueraufenthalt-EU-Karte? Was passiert, wenn wir nach 12+ Monaten wieder nach Deutschland kommen wollen, muss sie wieder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Und wenn ja, wie lange ist diese gültig?
Das ist grundsätzlich richtig. Sie könnte und sollte jedoch, wie bereits mitgeteilt, eine Verlängerung dieser Frist beantragen, sodass der Daueraufenthalt nicht verfällt. Ansonsten müsste sie zwecks Rückkehr einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Die Gültigkeitsdauer eines solchen neuen Aufenthaltstitels richtet sich danach, welcher Aufenthaltstitel beantragt wird. Eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich.
2) Wir haben ein Haus in D, das wir gekauft haben, andere Immobilien vermieten wir derzeit. Dieses Haus ist jedoch leerstehend und nicht vermietet.
3) Wenn wir die Kinder abmelden, haben wir dann noch Anspruch auf Kindergeld? Ich werde weiterhin in Montenegro für die deutsche GmbH arbeiten.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Sie bei Wohnsitz im Ausland nur, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt erden oder wenn Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig angestellt sind.
4) Soweit es die Abmeldung betrifft. Wie angegeben, haben wir ein Haus, das uns jederzeit zur Verfügung steht. Müssen wir uns trotzdem abmelden, oder können wir (meine Frau und ich) uns erst in D angemeldet bleiben und dann die Kinder abmelden, weil sie schulpflichtig sind oder werden?
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich abmelden, sobald sie keine Hauptwohnung in Deutschland mehr unterhalten. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Vielmehr ist entscheidend, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wenn Sie diesen Schwerpunkt noch in Deutschland haben, so bleiben Sie angemeldet. Insbesondere ist m.E. davon auszugehen, dass Sie den Schwerpunkt weiterhin in Deutschland haben, wenn Sie in absehbarer Weise nur vorübergehend ins Ausland ziehen und dabei Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland behalten. Wenn Ihr Wegzug indes langfristiger Natur ist, so haben Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz abzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -