Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihrer Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen, war weder die bestellte Leistung hinreichend definiert, da die Versicherungssumme nicht angegeben wurde, noch hat eine Einigung über die Gegenleistung stattgefunden. Grundsätzliche Voraussetzung für ein verbindliches Vertragsverhältnis ist indes die Einigung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile ("essentialia negotii"). Ihnen kann keine Leistung verkauft werden, von der gar nicht feststeht, was sie beinhaltet und welcher Preis dafür anfällt. Ohne eine hinreichende Einigung über diese wesentlichen Vertragsbestandteile kommt kein wirksamer Vertrag zustande, sodass für Sie auch keine Zahlungspflicht begründet ist. Sollte sich der Sachverhalt in der Tat so zugetragen haben, so würde ich Ihnen dazu raten, das Unternehmen auf diese Umstände hinzuweisen und die Zahlung des Mehrbetrages zu verweigern bzw. überzahlte Beträge zurückzufordern. In einem solchen Fall sähe ich gute Erfolgsaussichten zu Ihren Gunsten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass gerade renommierte Frachtunternehmen erfahrungsgemäß nicht leichtfertig eine App zur Nutzung freigeben, bevor sichergestellt ist, dass diese in rechtlicher Hinsicht "wasserdicht" gestaltet ist. Dies ist zwar kein rechtliches Argument in der Sache, jedoch ein Erfahrungswert, aufgrund dessen ich Ihnen umso mehr empfehlen würde, wie oben beschrieben zu verfahren und sodann die Reaktion des Unternehmens zu evaluieren. Möglicherweise erhalten Sie als Antwort eine brauchbare Erklärung, wo und wann Sie Geschäftsbedingungen o.ä. akzeptiert haben sollen, aus denen die wesentlichen Vertragsbestandteile hervorgingen. Sie sollten dann evaluieren, ob dies entgegen Ihrer Erinnerung möglicherweise doch geschehen ist - dann wären Sie nämlich zahlungspflichtig. Bedenken Sie, dass das Unternehmen für den wirksamen Vertragsschluss die Beweislast trägt. Sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, Ihnen eine wirksame Einigung über die Versandversicherung mit dem wesentlichen Vertragsbestandteilen nachzuweisen, so können Sie wie oben verfahren. Sollten Sie entsprechenden Geschäftsbedingungen o.ä. indes zu irgendeinem Zeitpunkt - wenn auch unwissentlichlich - zugestimmt haben, so sind Sie daran leider gebunden und daher auch zahlungsflichtig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
DHL Geschäftskunde - Versteckte Kosten durch zusätzliche Transportversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich führe ein kleines Startup, bestehend aus einem Onlinehandel.
WIr versenden täglich Pakete via DHL.
Anfang Januar haben wir die neue DHL App zum erstellen von Versandlabeln, in unser System integriert.
Unter dem Punkt "Einstellungen" haben wir den Haken "Transportversicherung" gesetzt, da wir vertraglich einen versicherten Versand bis 500 € Warenwert mit DHL festgelegt haben.
Ende Januar kam bei dem Monatsabschluss der große Schock. DHL hat pro Paket 6 €mehr abgerechnet, da wir eine "Zusatz-Transport-Versicherung" für eine Versicherung bis zu 2500 € pro Paket abgeschlossen hätten. Grundlage dafür war das Setzen des beschrieben Haken in der APP.
Es wird in der APP nirgendwo auf Mehrkosten oder die Versicherungssumme hingewiesen. Es stand wie beschrieben nur der Begriff "Transportversicherung" da.
DHL weist alle Ansprüche, bzw. die Bitte um Erstattung der Mehrkosten zurück. Die Pakete seien entsprechend "besonders" behandelt worden und somit sei korrekt abgerechnet. Man könne nicht wissen wo Nutzer der APP entsprechende Haken setzen und sei nicht dafür verantwortlich.
Ich halte das Vorgehen für arglistig. Es sind keine Mehrkosten in den AGB´s der APP oder sonst wo angegeben.
DHL ist es ziemlich egal, dass mein Betriebsergebnis im Januar enormen Schaden davon getragen hat. Auch eine Kündigung des Vertrages beeindruckt DHL in keinster Weise.
Hätte ich hier Chancen mit einer Klage? Aufgrund unsere aktuellen Situation, können wir keine Kosten durch Anwalt und Gerichtsprozesse verkraften. Daher suche ich hier vorab um Rat.
VIelen Dank für Ihre Unterstützung.
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