ALG 2 und Erbe

3. Januar 2021 04:07 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo ,

Folgender Fall


„Ehefrau" ist Berufstätig, ihr Ehemann bezieht ALG2 wegen Krankheit, ,
das heißt folglich Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft !?

Ehefrau bekommt momentan Krankengeld , dadurch wurde auch eine Aufstockung des ALG2 vom Ehemann beantragt und auch bewilligt .

Ehefrau ihr Vater ist gestorben, wurde aber im Testament nicht bedacht , somit steht ihr folglich ihr Pflichtteil zu !? Sie möchte aber bei ihrer Mutter nicht das Pflichtteil einfordern , da ihre Mutter so kein Geldvermögen hat, ihre Mutter hat als Alleinerbe Das Haus geerbt in dem Sie selber Wohnt und das auch Schuldenfrei ist .

Es ist natürlich auch alles Belegbar

Kann nun das Sozialamt von Ehefrau verlangen ihr Pflichtteil einzufordern obwohl kein Bargeld in dem Ausmaß vorhanden ist ? Weil es heißt ja man kann vom Sozialamt verpflichtet werden sein Pflichteil oder Erbteil anzutreten wenn damit der Lebensunterhalt gedeckt ist .

Das Pflichtteil wäre 1/4 von 79000€ aus dem Schätzwert des Hauses , also 19750€ , was die Mutter der Ehefrau nicht aufbringen kann .

—-

Es wurde nun von der Mutter der Ehefrau ein neues Testament Notariell aufgesetzt . In dem ist die Ehefrau auch nicht bedacht ( Familiäre Differenzen ) , sondern der Sohn der Ehefrau ( Enkel der Mutter ) als Alleinerbe eingesetzt nach dem Tod der Oma ( Mutter der Ehefrau )

Jetzt ist die Ehefrau ja in dieser Bedarfsgemeinschaft , darf die Ehefrau zu Lebzeiten ihrer Mutter auf ihr Pflichtteil Notariell verzichten ?
Im Hinblick auf das Sozialamt und des jetzigen ALG2 Bedarfs und der Bedarfsgemeinschaft ? !

Ich gehe nicht davon aus das der Sohn dann durch das Erbe Unterhaltspflichtig ist für seine Mutter , da Elternunterhalt nur verpflichtend ist abhängig von seinen Jahreseinkommen nicht von Vermögen oder Erbschaften.

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Ehefrau lebt zwar mit ihrem Ehemann in einer Bedarfsgemeinschaft, es gibt jedoch keine Verpflichtung der Ehefrau den Pflichtteil einzufordern.

Sie darf auch mit Ihrer Mutter und ihrem Sohn einen notariellen beurkundeten Erbvertrag abschließen, in dem sie nach dem Tod der Mutter zugunsten des Sohns auf den Pflichtteil verzichtet.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. Januar 2021 | 07:14

Hallo und danke für ihre Rückmeldung

Muss Ehefrau ihr Pflichteil aus dem Tod ihres Vaters nicht einklagen , da ihre Mutter das Geld nicht hätte ? Oder was ist genau der Grund ?

Wenn nun zu Lebenszeit der Mutter ( von Ehefrau ) diese Pflichteilsablehnung Notariell gemacht wird trotz der Abhängigkeit der Ehefrau und ihrem Mann von ALG 2 , kann ihr aber kein Nachteil entstehen später seitens vom
Amt? Notarin hat gesagt es muss unbedingt zu Lebenszeit gemacht werden , sonst kann nach dem Tod verpflichtet werden vom Sozialamt das Ehefrau vom
Sohn ihr Pflichtteil Einklangt

Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Januar 2021 | 08:18

Sehr geehrter Fragesteller,

die Mutter könnte Stundung des Pflichtteils beantragen. Daher würde die Einforderung des Pflichtteils nicht zur Verringerung der Hilfsbedürftigkeit führen.

Aus der Pflichtteilsablehnung kann ihr später kein Nachteil entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

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