Steuerpflicht bei Ehefrau in DE/Ehemann in UK

| 4. November 2020 17:25 |
Preis: 80,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien

Wir sind ein gemeinschaftlich veranlagtes Deutsch/Britisches Ehepaar und leben derzeit in England. Zur Pflege meiner Mutter muss ich nun nach DE ziehen, mein Mann bleibt in England. Ich habe kein eigenes Einkommen. Ich bin bei Anmeldung in DE voll steuerpflichtig, doch wie ist die situation bei meinem Mann? Wird sein ausländisches Einkommen nun ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig, obwohl er keinen Wohnsitz in Deutschland und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat?

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn ich Sie richtig verstehe, leben Sie seit einiger Zeit in England und werden dort als Ehepaar besteuert. Daran ändert sich nichts, wenn nicht Sie beide zusammen Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, sondern nur Sie sich in Deutschland anmelden für den Zeitraum, in dem Sie Ihrer Mutter beistehen.

Da Sie vortragen, dass Sie keinerlei eigenes Einkommen erzielen, wirkt sich Ihre dann geltende unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht aus.

Anders wäre es umgekehrt, das heißt, wenn Sie in Deutschland Einkünfte erzielen würden und mit Ihrem in England lebenden Mann zusammen veranlagt werden wollen. Dann gilt, dass - wenn die Voraussetzungen für die Beantragung einer Zusammenveranlagung erfüllt sind (vor allem nicht dauernde Getrenntleben) - sämtliche weltweit erzielten Einkünfte beider Ehegatten in einer deutschen Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige zu erklären sind. Ob Deutschland dann für sämtliche oder aber nur einen Teil der Einkünfte das Besteuerungsrecht zugewiesen wird, wäre auf Basis der Regelungen des entsprechend einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen sowie zusätzlich die geänderten Bedingungen nach dem Brexit.

Dies spielt aber in Ihrem Fall keine Rolle, weil Sie weiterhin als Ehefrau von Ihrem Mann unterhalten werden. Der Unterhalt, den Sie bekommen, ist nicht steuerpflichtig. Ihr Mann muss den Unterhalt ja aus seinem in England versteuertem Geld zahlen. Sie müssen darauf keine Steuern zahlen.

Insofern stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Ich empfehle Ihnen, bei dem für Sie zuständigen Finanzamt einfach mal nachzufragen und im Zuge dessen eine sogenannte NV-Bescheinigung zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie dem Grundsatz nach der deutschen Steuerpflicht (aufgrund Ihres Wohnsitzes) unterliegen, aber mangels Einkünften nicht besteuert werden. Dies wird Ihnen das Finanzamt bestätigen.

Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Wenn noch etwas unklar geblieben sein sollte, so fragen Sie gerne nach. Vorerst verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen alles Gute!

Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 5. November 2020 | 10:38

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Stellungnahme vom Anwalt:

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