ich plane als Vater plane Elternzeit vom 11.01. bis 11.03.2021 zu nehmen.
Ich stehe in guten Gesprächen mit einem neuen Arbeitgeber mit potentiellem Eintritt zum 1.4.2021.
Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartal.
Meine Frage:
Wenn ich nun (im Oktober) die Elternzeit beantrage und dann zum 31.12.2020 kündigen sollte, beeinflusst dies mein rechtliches Austrittsdatum zum 31.03.2021?
Oder kann ich meine Elternzeit "normal" nehmen, am 12.03.2021 bis 31.03.2021 ins Büro zurück und zum 31.03.2021 austreten?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihrem Arbeitgeber die entsprechende Kündigungserklärung bis spätestens zum 31.12.2020 zugeht, wird dadurch das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.03.2021 beendet.
Die beantragte Elternzeit hat hierauf grundsätzlich keine Auswirkungen. Es existiert lediglich eine Ausnahmeregelung für den Fall der Kündigung taggenau zum Ablauf der Elternzeit (§ 19 BEEG
), was bei Ihnen aber ja nicht der Fall ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.