Auto Verkauf ohne Kaufvertrag

13. September 2020 21:17 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Vor ca 2 Jahren kaufte ich einen Jeep Compass Bj.2007 mit LPG Gasanlage und Automatikgetriebe. Ich kaufte wie gesehen von privat. Den Wagen bin ich nie gefahren, bzw. angemeldet. Es sollte ein 2. Wagen sein. Der Verkäufer teilte mir damals mit, das lediglich die Bremsbänder erneuert werden müssten am Getriebe. ich fuhr den Wagen Probe im ersten Gang, ein Bekannter riet mir zu den Kauf. Die Reperatur der Bremsbänder stellte sich als äußerst komlpliziert da un d ich fand keine Werkstatt

Im Winter 2020 ließ ich den Wagen zu einer Spezial Werkstatt für Getriebe abschleppen und reparieren. Als Freunde ihn für mich begutachteten sprang er an und lief unauffällig. Ich ließ das Auto wiederum zu mir abschleppen und kaufte einen neuen Anlasser und Batterie, da er Startprobleme hatte.
Der Mann aus der Spezial Werkstatt sagte, das es ein "Kabel Problem" sei und wenn ich oder jemand anders ihn starten wolle, ihn einfach mal kurz anrufen.
Im Sommer 2020 entschied ich mich das Auto an einen Händler zu verkaufen (In und Export). Dieser kam mit einem Mann vorbei, telefonierte mit dem Spezial Händler und bekam den Jeep mit Starthilfe und der telef. Unterstützung der Spezial Werkstatt an. Er handelte mich auf 700€ incl. 2 Satz Winterreifen ( ein Satz mit Felgen) und ließ den Jeep direkt am nächsten Tag abschleppen. Der Käufer (Händler) gab mir das Geld in bar und sagte er habe leider keinen Kaufvertrag. Wir verkauften mit Handschlag (gekauft wie gesehen). Zeugen habe ich meinen Bruder, sowie der Käufer seinen Kollegen. Nach 4 Tagen rief mich der Käufer an und möchte sein Geld zurück, da in der Werkstatt ein Motorschaden festgestellt wurde. Er behaupte, ich hättte gesagt der Motor sei in Ordnung, was ich als Nicht Fachmann, überhaupt nicht einschätzen kann und sicherlich nicht betont habe. Ich habe lediglich die Vorgeschichte und die erneuerten Teile beschrieben. (Es wurde noch ein Schaltkasten in der Werkstatt erneuert) Er droht mir, den Wagen vor meiner Haustüre hinzustellen.. Wie reagiere ich nun am Besten?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auch wenn Sie beweisen können, dass Sie den Wagen „wie gesehen" verkauft haben, haben Sie damit nur die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der angebliche Motorschaden ist jedoch offenbar ein versteckter Mangel.

Wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Motorschaden vorliegt, müsste Ihr Vertragspartner diesen beweisen.

Dass Ihr Vertragspartner Ihnen den Wagen vor die Tür stellen will, würde ich als leere Drohung betrachten. Den Kaufpreis müsste er einklagen und im Prozess beweisen, dass ein Motorschaden vorliegt.

An Ihrer Stelle würde ich abwarten, was Ihr Vertragspartner tut. Ggf. können Sie auch nach einer Klage den Wagen noch zurücknehmen und anderweitig verkaufen – dann aber: mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER