ich habe folgenden Fall, ich hatte mir eine Wohnung angesehen und auch den Selbstauskunftsbogen ausgefüllt. Ingesamt habe ich mir die Wohnung zweimal angesehen. Einmal alleine und einmal mit Angehörigen. Dabei habe ich mein Interesse bekundet. Per E-Mail sicherte der Makler mir zu das voraussichtlich der Mietvertrag in der 36 KW fertig sei. Leider ließ der Makler in dieser Woche nichts von sich hören. Also schrieb ich Ihm eine Mail am Donnerstag früh, die leider auch unbeantwortet blieb. Erst als ich am Freitag früh im Büro anrief, erfuhr ich das der Makler in Urlaub gefahren sei. In der Zwischenzeit verstrichen wichtige Fristen zur Kündigung von Energieveträgen und dem alten Mietvertrag. Jetzt heute schrieb mir der Makler das der Mietvertrag fertig sei. Meine Frage ist muss ich den Mietvertrag unterschreiben oder kann ich sagen das ich aufgrund des Verzuges von der Ausfertigung des Mietvertrag nicht mehr gebunden bin.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind nicht verpflichtet, den Mietvertrag zu unterschreiben. Die Mitteilung, dass Sie an der Wohnung interessiert sind, war eine Einladung, ein Angebot zu machen. Mit der Übersendung des Vertragsentwurfs hat der Makler ein Vertragsangebot gemacht.
Sie können dieses Angebot annehmen, indem Sie den Vertrag unterschreiben und zurück senden. Sie können das Angebot auch ablehnen, indem Sie nicht unterschreiben.
Sie müssen Ihre Entscheidung nicht einmal begründen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller8. September 2020 | 20:25
Sehr geehrter Herr Müller,
wie verhält sich das wenn ich mündlich gesagt habe ich würde die Wohnung nehmen. Habe ich dann schon einen Mietvertrag abgeschlossen oder zählt nur die schriftform?
Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. September 2020 | 20:30
Sehr geehrter Fragesteller,
dass Sie mündlich gesagt haben, Sie würden die Wohnung nehmen, ist nur eine Absichtserklärung. Die Entscheidung können Sie erst treffen, nachdem Sie das Kleingedruckte gelesen haben. Sonst wäre es ja überflüssig, dass Ihnen der Makler ein schriftliches Vertragsangebot sendet.