Geld aus meinem Onkel und Cousins in der Schweiz als Schenkung bekommen!

31. August 2020 19:46 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hauke Hagena

Sehr geerhte Damen und Herren

Ich bin mazedonischer Staatsbürger. Ich lebe und studiere Medizin in München.
Zu meinem Onkel und meinen Cousins habe ich seit immer eine sehr enge Verwadnschaftsbeziehung gehabt.
Nun habe ich wichtige Prüfungen bestanden und alle 3 (der Onkel und 2 Cousins) möchten mir jeweils 10.000 Euro als Geschenk überweisen.
Sie alle leben und arbeiten in der Schweiz.

Fragen:
1. Werden diese Geldbeträge versteuert ( da sie jeweils separat und aus deren eigenen Wünschen übwerwiesen werden) ?
2. Besteht eine Meldepflicht ? Und wenn ja, muss ich die Beträge bei der Bundesbank oder beim Finanzamt melden ?
3. Wird in diesem Fall das schweizerische Schenkungsrecht angewendet ?
4. Weil mir die bürgerlichen Pflichten wichtig sind, ,möchte ich alle nötige Maßnahmen ergreifen, damit das nicht nach einer Geldwäsche aussieht (was es ja letztendlich auf keinem Fall ist).
Wäre in diesem Fall ein notarieller Schenkungsvertrag in der Schweiz sinnvoll ?

Mit freundlichen Grüßen
AZ

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

1. Die Geldbeträge können nur der Schenkungsteuer in Deutschland unterfallen. Allerdings gibt es dafür einen Freibetrag von 20.000,00 € pro Schenker. Da jede Person "nur" 10.000,00 € schenkt, müssen Sie keine Schenkungsteuer zahlen.
Haben Sie allerdings von einer der Personen in den letzten 10 Jahren noch andere Schenkungen erhalten und übersteigen diese Schenkungen 10.000,00 €, dann sind Sie doch schenkungsteuerpflichtig. Denn alle Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet.

2. Eine Meldepflicht besteht nicht - außer wenn Sie noch andere Schenkungen erhalten hatten.

3. In der Schweiz ist die Schenkungsteuer eine kantonale Steuer. Sie müssen sich daher im jeweiligen Kanton erkundigen.

4. Geldwäsche-Pflichten müssen Sie nicht beachten. Ein notarieller Schenkungvertrag hilft jedenfalls nicht. Letztlich geht es um die Herkunft der Gelder. Dies müssen Ihre Verwandten ggf. darlegen und beweisen.

Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Hauke Hagena
Rechtsanwalt und Steuerberater.

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