Neuwertiger Reifen geplatzt

28. August 2020 22:47 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Hallo ich war auf der autobahn unterwegs mit Neuwertigen Reifen bin mit ihnen noch keine 3000 Km gefahren bei 180 auf der Autobahn Platz einer Ich verlor die Kontrolle Bei nasser Fahrbahn und das Auto ist ein totalschadenKann ich den Reifen Hersteller dafür zur Rechenschaft ziehenRechnung der Reifen habe ich worden vor wenigerAls einen MonatMontiert.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben gegen den Hersteller der Reifen nach Maßgabe von § 1 Produkthaftungsgesetz einen Anspruch gegen den Hersteller auf Schadensersatz für durch Produktfehler hervorgerufene Sach- und Personenschäden.

Sie geben an, dass sie bei 180 km/h von der nassen Fahrbahn abgekommen sind. Sie haben nur deswegen keinen Haftungsanspruch. Vielmehr müsste feststehen, dass die Reifen einen Fehler, z.B. einen Verarbeitungs- oder Materialfehler aufweisen, der zu diesem Abkommen von der Fahrbahn geführt hat. Wenn dies feststeht, so haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nach Maßgabe des o.g. Gesetzes, andernfalls nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 28. August 2020 | 23:42

Man kann erkennen das der reifen von innen heraus geplatzt ist. Der reifen hatte auch keine geschwindigkeitsbegrenzung außerdem durfte ich dort auch 180 fahren warum habe ich dann kein anspruch? Für das wetter konnte ich ja nichts. Notfalls einen gutachter holen? Ich nehme stark an das es sich um einen produktionsfehler handelt. Vielen dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2020 | 23:44

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie bereits mitgeteilt, haben Sie einen Anspruch gegen den Hersteller, wenn ein Produktfehler vorliegt. Für das Vorliegen eines solchen Produktfehlers tragen Sie die Beweispflicht. Wenn der Reifen grundlos von innen geplatzt ist, spricht hier m.E. eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines Produktfehlers. Im Zweifelsfalle ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens ratsam.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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