Landpachtvertrag ohne Pachtzins

26. August 2020 15:55 |
Preis: 48,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Zusammenfassung

Ist mein Pachtvertrag ohne festgesetzten Pachtzins rechtskräftig und was passiert, wenn wir uns nicht über die Höhe der Pacht einigen können

Der Pachtvertrag ist trotz fehlendem festgesetzten Pachtzins rechtskräftig. Bei Uneinigkeit über die Pachthöhe wird diese gerichtlich festgelegt. Die Höhe muss nicht unbedingt der ortsüblichen Pacht entsprechen, sondern kann je nach bisherigen Vereinbarungen variieren. Informationen zur ortsüblichen Pacht können bei der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft eingeholt werden.

Guten Tag,
ich habe dieses Jahr im Mai eine landwirtschaftliche Fläche erworben mit bestehendem Pachtvertrag bis 01.10.2024
In dem Pachtvertrag steht kein Geldbetrag als Pachtzins sondern nur der Zusatz - "jährlich zu vereinbaren"
Nun meine Fragen:
1.Ist dieser Pachtvertrag ohne festgesetzen Pachtzins rechtskräftig?
2.Wenn ja,was geschieht wenn man sich nicht über die Höhe der Pacht einig wird? Ist dann die Ortsübliche Pacht anzusetzen - Wo bekommt man Auskunft über diese?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Der Vertrag ist rechtskräftig. Anhaltspunkte für die zu zahlende Pacht lassen sich zumindest aus den bisherigen Vereinbarungen und der Vertragspraxis ermitteln.

2. Wenn man sich nicht einig wird, wird über die Höhe der Pacht gerichtlich entschieden. Die Höhe der Pacht muss nicht unbedingt die ortsübliche sein, sie kann auch, je nach den bisherigen Vereinbarungen, höher oder niedriger liegen.

Die Höhe der ortsüblichen Pacht erfahren Sie bei der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 7. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER