Ich habe folgende Situation ich bin seit 15.04.2020 krankgeschrieben und dem entsprechend auch im Krankengeld.
Dieser Erkrankung ist auch noch nicht ausgeheilt sodass es noch dauern wird bis ich wieder arbeitsfähig bin.
Mittlerweile ist eine weitere Erkrankung aufgetreten die nich im Zusammenhang mit der ersten steht. Für diese weitere Erkrankung (ein Defekt in der Schulter) ist eine OP notwendig.
Bei der ich ca. 2 Tage stationär aufgenommen werde. Und danach Physiotherapie bekomme.
Wird das ein Problem mit der Krankenkasse geben eine OP wegen einer anderen Sache machen zulassen, während ich noch Krankengeld beziehe?
Und muss ich dann Trotzdem eine Au bzw. Bescheinigung vom Krankenhaus einreichen.
Und beeinflusst das in irgendeiner Weise den Bezug des Krankengeldes?
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie sollten die neue Krankheit auf jeden Fall der Krankenkasse melden, da die Krankenkasse soundso davon erfährt, durch die Rechnung des Krankenhauses.
Durch die neue Krankheit passiert auch nichts weiter in Bezug auf das Krankengeld, da sich die Bezugsdauer des Krankengeldes in Ihrer Situation nicht verlängert (Sie sind noch im Krankengeldbezug).
Sie sollten die neue Krankheit daher der Krankenkasse melden, falls diese in fernerer Zukunft vielleicht noch einmal auftritt und dann alleine die Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.