Pflicht zur Bestellung von Mülltonnen als Mieter

9. August 2020 00:01 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Ich bin neu in ein Mietshaus mit 3 Parteien eingezogen. Meine Wohnung ist die einzige, die bewohnt ist, die anderen beiden stehen leer. Seitens des Versorgers können sowohl Eigentümer als auch Mieter Mülltonnen bestellen und abrechnen. Mein Vermieter will nun, dass ich diese für mich selbst bestelle, auch vor dem Hintergrund, dass er nicht für die zwei leeren Wohnungen mitbezahlen will. Im Mietvertrag werden wird auf die Müllbeseitigung Bezug genommen. Dort heißt es: "Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere: (...) Straßenreinigungs- und Müllbeseitigungskosten" Gleichzeitig beinhaltet der Mietvertrag aber die Bestimmung, dass wo möglich der Mieter selbst mit den Versorgern Verträge schließen soll: "Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit den Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringern abzurechnen, einschließlich der Kosten des Energieverbrauchs (z.B. Strom, Gas, Heizung) der Mietsache."
Daher meine Frage: Bin ich tatsächlich verpflichtet, Mülltonnen für mich auf eigene Kosten zu bestellen? Oder liegt die Vorhaltepflicht weiterhin beim Vermieter?

Beste Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Pflicht zur Bestellung von Mülltonnen kann im Vertrag an den Mieter weitergegeben werden, wenn garantiert ist, dass nur ein Mieter die Mülltonnen benutzt. Denn Sie als Mieter wissen besser als der Vermieter, wie viele Tonnen in welcher Größe Sie brauchen.
Ihr Haus besteht aus 3 Wohnungen. Auch wenn die anderen beiden Wohnungen jetzt leer stehen, können diese jederzeit vermietet werden.
Daher dürfte es nur zulässig sein, Ihnen die Pflicht zum Bestellen der Mülltonnen aufzuerlegen, wenn der Versorger abschließbare Mülltonnen anbietet, bei denen sichergestellt ist, dass diese auch dann nur von Ihnen benutzt werden können, wenn die anderen Wohnungen vermietet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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