Sehr geehrte Damen und Herren, vor etwa zehn Jahren haben wir von der Hansestadt Hamburg ein Grundstück in hinterer Reihe erworben. Der Kauf war verbunden mit dem Verkauf einer kleinen Teilfläche an den Nachbar, dessen Grundstück vorne an der Strasse liegt, damit er sein Bauvorhaben erfüllen kann. Im Gegenzug sollte auf seinem Grundstück eine Grunddienstbarkeit (Wege, Leitungen) für unser dahinter gelegenes Grundstück im Grundbuch eingetragen werden. (Wir nutzen die Zuwegung übers Nachbargrundstück.)
Das war so im Kaufvertrag vereinbart und vom Notar und uns unterschrieben. Der Nachbar war bei Vertragsunterzeichnung auch dabei und hat die Erklärungen des Notars mitgehört.
So, nun nach zehn Jahren beim Wechsel des Kreditinstitutes und auf penible Anfrage der neuen Bank mussten wir feststellen, dass die Eintragung der Grunddienstbarkeit nicht erfolgt ist. Ebenfalls fehlt in den Unterlagen ein Lageplan aus der Beschreibung im Vertragstext, in dem genau die belastete Fläche eingezeichnet sein sollte. Es gibt zwar einen anderen Lageplan mit der erwähnten Zuwegung, aber genau genommen (Datum, Anlagenummer) nicht wie im Text beschrieben.
Frage: (Notar wurde vom Nachbar (guter Bekannter?) vorgeschlagen. Ist da gar eine Absicht dahinter zu vermuten? )
Welche Rechte haben wir nun, diese Grunddientsbarkeit nachträglich (nach ca. 10 Jahren) eintragen zu lassen. Welche Verjährungsfristen gelten hierbei?
Wenn es zu Problemen kommen sollte, welche Ansprüche haben wir gegenüber dem Notar? Hat er hierbei grob fahrlässig seine Pflichten verletzt? Wie setzen wir durch die Eintragung und auch den zum Vertrag passenden Lageplan hinzuzufügen?
sollte sich das Forderungsrecht im Notarvertrag befinden, ist dies aufgrund der Urkunde 30 Jahre lang auch durchsetzbar. Insofern sehe ich hierbei keine Probleme. Der Notar haftet zudem dafür, dass dieses Recht durchsetzbar ist und aufgrund der Urkunde eingetragen werden kann, andernfalls haftet dieser dafür, da der Auftrag damals auch klar umrissen war.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.