Zwangsvollstreckung durch Inkassofirma

| 26. Juni 2020 17:12 |
Preis: 43,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo! Meine Schwester ist vor genau 10 Jahren verstorben! Ich habe das Erbe angenommen,da so viele Schulden wie der Wert ihrer Arztpraxis vorhanden waren,um die Praxis" ihr Kind" weiterführen zu lassen!Die Praxis wurde von einem ehemaligen Strafrichter aD als inexistent erklärt!Mein Damaliger Anwalt für Erbrecht hat nichts unternommen,um zu verhindern,das die Kassenärztliche Vereinigung
mir wieder den Titel " Erbe" auf`s Auge drückte( Habe,nachdem der Prozess so ausfiel,den Erbetitel
zurück geben können)Nun war ich ungewollt wieder Erbin! Seit diesen 10 Jahren hat mich die Kassenärztliche Vereinigung Mannheim mit immer neuen Forderungen(von unbezahlten Rechnungen
an Ärzte ) überhäuft! Nach etwas 4-5 Jahren,wie es nicht mehr glaubwürdig war,das noch offene Rechnungen an Ärzte waren( cca 10 Jahre alte Rechnungen,die ich aber nicht überprüfen konnte,da nicht mitgeteilt von der KV,aber auch in den Unterlagen meiner Schwester nicht gesehen!),also in der " Halbzeit" hat die KV die Rechte,mir weiter Geld zu verlangen ,an eine Inkassofirma Aydin verkauft( glaub ich) Am Anfang haben sie mit kleineren Summen,von zB 1100 Euro begonnen,ohne mich ABER zu benachrichtigen,sonder ich erfuhr immer erst durch den Gerichtsvollzieher über 3400 Euro Schulden,muss diese bezahlen und weiss nicht um was es geht,keine Rechnung keine Mahnung,einfach nichts,von Seiten der Inkassofirma! Der Gerichtsvollzieher kann mir es auch nicht sagen und so geht dies nun seit cca.5 Jahren! Habe fast 10.000 Euro bezahlen müssen,da zwangsvollstreckt,weiß aber nicht warum? Arztrechnungen können es nicht sein( ich würde Kontakt mit denen Aufholen und fragen ob sie ihr Geld bekommen haben? was ich aber nicht glaube!)Ich bin so zu sagen eine Geld Druckmaschine für dieses Aydin Inkasso Unternehmen!Jetzt ,heute ein Brief vom Gerichtsvollzieher,das ich im "Schuldnerverzeichnis gemäß$882cAbs.1Ziff.1ZPO" eingetragen wordrn bin,obzwar ich die 700 Euro Ratenzahlung bezahlt habe,es kam mit 3-4 Tage Verspätung an!
Vermutlich darf der Gerichtsvollzieher vollstrecken,ohne sicher zu stellen,das vorher eine Rechnung ,eine Mahnung an mich gegangen sind!
Wie sieht es aber mit dieser Inkassofirma Aydin aus!Kann die jedesmal wenn sie Geld braucht,den Gerichtsvollzieher los schicken??
Ich habe in den Papieren meiner Schwester KEINE offenen Rechnungen gesehen,Rechnungen die vermutlich 15 Jahre alt sind!Verjährung kommt für mich nicht in Frage,weil die RA der KV dafür gesorgt haben!
Es muss doch eine Instanz für solche Inkassofirmen geben,wo ich sie verklagen könnte und sie die angeblichen,offenen Rechnungen,zeigen müssen? Könnten Sie mir eine Vorgehensweise,für mich,geben!Ich muß versuchen über ein Amt Klarheit oder Hilfe zu bekommen,denn mitlerweile bin ich ausgeblutet und die Ehe kaputt! MfG nixwieurlaub123



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich muss jeder (!) Forderung ein Titel zu Grunde liegen. Entweder ist der Titel schon gegen die Schwester erwirkt worden oder Ihnen gegenüber. Wenn der Titel nicht gegenüber Ihrer Schwester bereits rechtskräftig war, so hätte Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt werden müssen. Hiergegen haben Sie ein Rechtsmittel. Wenn Sie diesen nie erhalten haben, dann können Sie immer noch Widerspruch/Einspruch einlegen, da die Frist erst ab Zustellung zu laufen beginnt.

Wenn Forderungen unberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit auch gegen die Vollstreckung an sich vorzugehen: Entweder Erinnerung gegen den Gerichtsvollzieher und dessen Handeln oder aber Vollstreckungsgegenklage.

Sie sehen, Sie müssen hier die Rechtsmittel bei jedem einzelnen Titel prüfen (lassen) und können durchaus etwas machen.

Wurde bereits eine Nachlassinsolvenz geprüft?

Nach §1980 BGB können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie erkennen, dass der Nachlass überschuldet ist. Prüfen Sie dies unbedingt, denn es scheint ein Fass ohne Boden zu sein.

Aufsichtsbehörde/Beschwerdestelle finden Sie hier: https://www.inkasso.de/beschwerde


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 27. Juni 2020 | 17:43

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Frau Seiters ist eine sehr kompetente Anwältin,die mit Laien sehr gut,verständlich,kommunizieren kann; sie hat mir schon weiter geholfen und mir gleich mehrere Optionen genannt!Die " Aufklärung" war umfangreich,natürlich freundlich und ich würde sie auch jeder Zeit weiter empfehlen oder selbst beauftragen!Alles in Allem:SEHR GUT!!!!!!!!!!!!!!!

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Stellungnahme vom Anwalt:

Ganz lieben Dank und schönes Wochenende aus dem gewittrigen Delmenhorst!