Ende Pacht Pferde-Haltung

23. Juni 2020 20:55 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Pacht

Guten Abend,
Am 30.6. endet unser Pachtvertrag eines Wald-Wiesen-Grundstücks zur Pferdehaltung. Das ist kein Problem, wir sind mit allem fast fertig und können am 30.6. übergeben. Standort ist Niedersachsen.

Am 15.1. fragte ich meine Verpächterin, ob wir die Totholz-Hecken, die wir (in ihrem Wissen) wärend den 8 Jahren Pacht aufgeschichtet hatten, entfernen müssen. Sie schrieb mir, dass sie sich das überlegen müsse, um sich meldet. Das hatte sie nie getan. Ende Mai schrieb sie mir dann, wir müssen diese Hecken entfernen. Nun ist dies aber mitten in der Brut und Setzzeit. Also werde ich diese Hecken sicher nicht entfernen dürfen. Kann sie darauf beharren, dass ich das später noch mache? Nach Ende der Pacht? Was ist, wenn wir hier keine Einigung finden? Die Verpächterin ist dafür bekannt, dass sie wegen allem bor Gericht zieht. Kann ich dann verlangen, dass das Grundstück so bleibt, bis ev. das Gericht entschieden hat? Sie es also nicht weiter verpachten darf? So eine Art „Stilllegung"?

Am 13.2. verbot sie mir schriftlich, die Weiden (1/2 des Areals) zu nutzen, damit diese „schön sind am Pachtende". Habe ich allenfalls das Recht, 1/2 der Pacht (400€ pro Monat) zurüch zu fordern?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Ihnen die Pächterin den Gebrauch der Pachtsache (hier Weide) zum Teil untersagt, können Sie die Pacht mindern. Allerdings ist dies rückwirkend ggf. Schwierig durchzusetzen. Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn z.B. Der Verpächter den Mangel kannte, so OLG Düsseldorf.

In der Brutzeit dürfen Sie die Hecke nicht entfernen.
Allerdings - wenn nichts geregelt wurde - kann der Verpächter den Rückbau fordern. Hier sollten Sie sich einigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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