Erhöhte Zahnarzrechnung

5. Mai 2020 11:06 |
Preis: 68,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Bereits im Juni 2019 beauftragte ich meinen behandelten Zahnarzt bei 2 Zahnlücken und 2 irreparablen Zähnen eine Erneuerung durch Zahn Implantate.
Hierzu wurde auch zeitnah der Heil- und Kostenplan erstellt und von der Krankenkasse bewilligt.
Die anfallenden Kosten für diese Arbeiten betrugen laut Heil- und Kostenplan 6078,68 € abzüglich eines Fest Zuschuss von 951,00 €, was also einen Eigenanteil von 5126,77 € bedeutet hätte.
Die zahnärztliche Leistungen wurden dann auch vergangene Woche endlich mit dem Anpassen der Implantate zu meiner vollsten Zufriedenheit fertig gestellt.
Gestern wurde mir dann die Zahnarzt Rechnung zugestellt und dabei musste ich mit Entsetzen feststellen, das diese erheblich (fast 75% !!) teurer ausfiel, gegenüber den ursprünglichen geschätzten Behandlungskosten. Die Forderung den Zahnarztes beläuft sich nun auf 8811,72 € abzüglich des Fest Zuschuss.
Bei Überprüfung der Rechnung, wurden viele Positionen aufgeführt, die mir völlig unverständlich erscheinen und sich teilweise jeglicher Berechtigung entziehen.
So wurde mir auch zu keinem Zeitpunkt während den Behandlungssitzungen mitgeteilt, das
es bei unvorhersehbaren Leistungen, sowie des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen, der Umstände bei der Ausführung oder Methode zu Kostenveränderungen kommen kann.
Nun meine eigentlich Frage, kann der Zahnarzt eine solch erhöhte Rechnung ausstellen, und falls nicht, wie gehe ich nun weiter vor?

Gruß Patrik

5. Mai 2020 | 11:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst sollten Sie natürlich versuchen, in einem Gespräch mit ihrem Zahnarzt diese Abweichungen zu klären.

Denn wenn es einen entsprechenden Kostenanschlag gibt, kann bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten eine Steigerung von bis zu 20% durchaus möglich sein.

Allerdings muss dann auch deutlich gemacht werden und sich auch aus der Endabrechnung ergeben.

Das ist hier wohl nicht der Fall, sodass Sie eben diese Aufklärung der Rechnungsabweichungen beim Arzt erfragen können und sollten.

Dazu können Sie auch Ihre Patientenakte einsehen, in der dann ebenfalls diese unvorhergesehenen Schwierigkeiten dokumentiert sein muss.

Kommt es zu keiner Klärung, sollten Sie Plan und Rechnung dann der Landeszahnärztekammer zur Prüfung vorlegen. Dort wird dann die Berechtigung der Steigerung geprüft.


Aber das bedeutet nicht, dass Sie nun gar nichts zahlen müssen und sollten:

Denn zumindest der nach dem Plan zu zahlende Anteil sollte geleistet werden, gleichzeitig aber eben auf die Prüfung durch die Kammer hingewiesen werden.

Zahlen Sie derzeit gar nichts, könnte dann die Klage gegen Sie erhoben werden, die Sie dann hinsichtlich des unstreitigen Betrages kostenpflichtig verlieren würden.

Daher sollte dieser Teil bezahlt, das Gespräch mit den Arzt gesucht werden. Scheitert das Gespräch, sollte die Kammer zwecks Überprüfung eingeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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