Grundschuldbrief abhanden gekommen

21. April 2020 11:08 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


17:29

Ich habe mit meinem Mann einen eingtragenen Grundschuldbrief in Höhe von 100000DM von unserem gemeinsamen Haus in unseren gemeinsamen Tresor in unserer Wohnung aufbewahrt.In diesem Grundschuldbrief waren wir beide eingetragen. Mein Mann ist 2018 verstorben und hat seinen Sohn als Generalbevollmächtigten und Alleinerben eingesetzt. Mein Mann und ich besaßen jeweils 1 Schlüssel von dem Tresor mit dem Grundschuldbrief, der Schlüssel ist kurz vor dem Tod meines Mannes an seinen Sohn übergeben worden. Nun habe ich festgestellt, daß der Grundschuldbrief nicht mehr im Tresor ist.Ich vermute dass der Sohn den Grundschuldbrief ohne mein Wissen an sich genommmen hat Meine Fragen hierzu: Kann der Sohn den Grundschuldbrief ohne mein Einverstädnis einlösen? Kann der Grundschuldbrief ungültig gemacht werden? Kann ich Strafanzeige erstatten weil der Grundschuldbrief ohne mein Wissen entfernt wurde?

21. April 2020 | 11:39

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

einen Grundschuldbrief kann Ihr Sohn nicht zu Geld machen:

Er müsste die Schuldner verklagen und dann die Zwangsvollstreckung bewirken.

Erst dann kann er daraus vollstrecken, wobei der Brief die Rang sichert, abe eben keine Geldforderung darstellt.

Die Ungültigkeit kann zwar erklärt werden, aber eben nur, wenn alle Gläubiger damit einverstanden sind. Nach Ihrer Schilderung fällt das ja wohl aus.

Eine Anzeige gegen den Sohn wird vermutlich im Sande verlaufen, da er ja berechtigterweise den Schlüssel zum Tresor bekommen hatte.

Und nur das Entnehmen aus dem Tresor ist keine Straftat.

Zudem müsste sicher sein, dass es auch Ihr Sohn gewesen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 22. April 2020 | 17:16

Guten Tag. Ich habe den Eindruck Sie haben mich stellenweise falsch verstanden.....meine wichtigste Frage ist: Kann der Sohn der als Alleinerbe und Generalbevollmächtigter eingetragen ist den Grundschuldbrief unseres Hauses (der auf den Namen meines Mannes und mich eingetragen ist,) als Sicherheit hinterlegen um Kredite aufzunehmen. Es gibt keine Gläubiger und der Grundschuldbrief war bis zum Verschwinden unbelastet .Ist die Löschung des Grundschuldbriefes möglich ohne sein Einverständnis?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. April 2020 | 17:29

Sehr geehrte Ratsuchender,


Ihr Sohn kann den Brief nicht als Sicherheit hinterlegen, da SIE mit Ihren verstorbenen Ehemann genannt sind.

Daher können Sie alleine ohne Einwilligung des Sohnes (der als Alleinerbe an die Stelle Ihres verstorbenen Mannes gerückt ist) den Brief nicht löschen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER