Unterhalt nach Beendigung der Ausbildung - ohne Job???

13. Dezember 2007 12:53 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Unterhalt - Ausbildung beendet - dann ohne Job??
Meine (uneheliche) Tochter (22 J) macht eine Ausbildung zur Physiotherapeutin und diese wäre im Okt.2007 abgeschlossen gewesen - durch Krankheit konnte sie die Prüfung nicht ganz beenden und es steht daher jetzt im Dez. 2007 noche eine Nachprüfung an.
Sie hat sich frühzeitig um Arbeit bemüht und auch einen Arbeitsvertrag ab November erhalten - der bedingt durch den Verzug des Staatsexamens - auf den 01. Januar 08 "verschoben" wurde.
Jetzt hat sie heute eine fadscheinige Absage per e-mail erhalten.
Ich will damit zum Ausdruck bringen - sie hat sich um Arbeit bemüht, diese erhalten und eben jetzt - unverschuldet - verloren,
und kommt jetzt in eine für sie(uns) unglückliche Situation:
Ohne Job nach Ausbildung

Meine Frage:
Da sie dann ab Jan 2008 arbeitslos ist und ja keinerlei Ansprüche auf HarzIV oder Arbeitslosengeld hat (sich aber z.B.selber krankenversichern muss) – hat sie dann noch Anspruch auf Unterhalt vom Vater (für eine bestimmte Zeit - Übergangszeit) oder endet dieser grundsätzlich mit Beendigung der Ausbildung.
Danke für die Auskunft
Herzliche Grüße

13. Dezember 2007 | 12:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


für eine gewisse Übergangszeit wird der Unterhaltsanspruch wieder aufleben, wobei dieser nach den Gesamtumständen für ca. sechs Monate allerdings begrenzt sein kann.

Hier muss Ihre Tochter aber auch in dieser Zeit Erwerbsbemühungen nachweisen und auch ggfs. eine unterqualifizierte Beschäftigung bundesweit annehmen.

Daher ist es ratsam, diese Erwerbsbemühungen zu dokumentieren.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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