Allein Erbin

14. April 2020 13:26 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag ,
Ich bin allein Erbin und habe noch 4 Geschwister .
Die Summe die ich geerbt habe beträgt 170000.00Euro wievielte muss ich meinen Geschwistern als Pflichtteil ausbezahlen ?
Müssen sie die Summe einklagen oder kann ich es so ausbezahlen?

14. April 2020 | 14:59

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, vgl. § 2303 Absatz 1 BGB .

Wenn es sich bei dem von Ihnen genannten Betrag um den reinen Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten handelt, hätten die Geschwister G 1 bis G 4 nachfolgenden Anspruch.

Der gesetzliche Erbteil von G 1 bis G 4 beläuft sich bei 5 Erben auf jeweils 1/5, so dass die Hälfte einen Anteil von 1/10 ausmacht. EUR 17.000 könnte daher jeder Ihrer vier Geschwister fordern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER