Drogen per post: Einschreiben kommt nicht an - droht jetzt eine Hausdurchsuchung?

10. April 2020 19:05 |
Preis: 68,00 € |

Strafrecht


Vergangenes Wochenende vereinbarte ich mit einem Bekannten, dass dieser mir 25 Gramm Speed per Einschreiben schickt. Dieses Einschreiben wurde nachweislich am Montag 6.4.2020 eingeliefert. Seitdem hat sich der Status des Einschreibens, der online einsehbar ist, nicht verändert, er lautet weiterhin "Eingeliefert am 6.4.". In der Regel sind Einschreiben am nächsten Tag bzw. zwei Werktage später am Ziel, so auch das Bargeld, das ich ihm für die Ware sendete.

Außerdem ereignete sich folgender Sachverhalt:

Am gestrigen Abend beobachtetet ich vom Balkon, wie eine Polizeistreife vorfuhr, der Wagen wurde etwa 50 m entfernt von dem Wohnhaus, in dem ich lebe, geparkt. Die beiden Polizisten begaben sich in Richtung "meines" Hause und gingen nach etwa einer Minute wieder zurück zu ihrem Dienstwagen. Was sie bei "meinem" Haus machten, konnte ich vom Balkon aus nicht beobachten. Möglicherweise wollten sie überprüfen, ob ich tatsächlich hier wohne. Aber das ist natürlich nur eine Spekulation.

Hier sind meine Fragen:

* Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Brief abgefangen wurde und an die Polizei gelangte?
* Was raten Sie mir für a) der Brief kommt nicht an und b) der Brief kommt an (insbesondere in Anbetracht der - je nach Wirkstoffgehalt - nicht geringen Menge)
* Für den Fall, dass der Brief nicht ankommt und die Ware nicht in meinen Besitz gelangt: Kann mir die versendete Menge BTM trotzdem angelastet werden?
* Falls der Brief irgendwie an die Polizei gelangt ist: Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass mir eine Hausdurchsuchung bevorsteht?
* Zu welchem Verhalten raten Sie mir im Falle einer Hausdurchsuchung? Alles leugnen oder Aussage verweigern?
* An welcher Stelle würde es Sinn ergeben, einen Anwalt einzuschalten?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

* Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Brief abgefangen wurde und an die Polizei gelangte?

Hierbei handelt es sich um keine rechtliche, sondern eine tatsächliche Frage, die ich daher nicht verbindlich beantworten kann. Es ist durchaus möglich, dass die Briefsendung beschlagnahmt wurde, wenn die Ermittlungsbehörden Kenntnis vom Inhalt genommen haben. Eine bloße Verzögerung des Zustellvorgangs weist jedoch nicht mit Eindeutigkeit hierauf hin - Verzögerungen im Postbetrieb sind nicht unüblich und gerade angesichts der derzeitigen Viruspandemie auch nicht unwahrscheinlich.

* Was raten Sie mir für a) der Brief kommt nicht an und b) der Brief kommt an (insbesondere in Anbetracht der - je nach Wirkstoffgehalt - nicht geringen Menge)

In jedem Falle müssen Sie abwarten, ob seitens der Ermittlungsbehörden eine Reaktion kommt. Sie würden im Falle eines Ermittlungsverfahrens eine Vorladung erhalten und sollten dann einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ich würde Ihnen davon abraten, sich selbst zu den Vorwürfen einzulassen.

* Für den Fall, dass der Brief nicht ankommt und die Ware nicht in meinen Besitz gelangt: Kann mir die versendete Menge BTM trotzdem angelastet werden?

Ja, das ist möglich, denn für die Strafbarkeit nach dem BtMG ist es nicht erforderlich, dass die Ware bei Ihnen eingeht.

* Falls der Brief irgendwie an die Polizei gelangt ist: Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass mir eine Hausdurchsuchung bevorsteht?

Sie geben an, dass es sich um keine geringe Menge an Betäubungsmitteln handelt. Bei größeren Mengen ist eine Durchsuchung wahrscheinlich.

* Zu welchem Verhalten raten Sie mir im Falle einer Hausdurchsuchung? Alles leugnen oder Aussage verweigern?

Ich rate Ihnen, ruhig zu bleiben, auf keinen Fall Widerstand zu leisten, jedoch auch keinerlei Aussagen zu tätigen und auch nichts zu unterschreiben bzw. bezüglich keiner Maßnahme Ihre Einwilligung zu erklären.

* An welcher Stelle würde es Sinn ergeben, einen Anwalt einzuschalten?

Die Einschaltung eines Anwaltes ist erst geboten, wenn Sie die Sicherheit haben, dass die Ermittlungsbehörden gegen Sie vorgehen. Sie können bereits vorher einen Strafverteidiger konsultieren - dieser könnte jedoch nicht mehr tun, als Sie zu beraten. Denn vor Abschluss der Ermittlungen gibt es nicht einmal ein Recht zur Akteneinsicht, da die Ermittlungshandlungen oftmals im Verborgenen geführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Einschätzung behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 10. April 2020 | 21:27

Vielen Dank für Ihre Antworten und Einschätzung!

Eine Nachfrage hätte ich:

Wäre mit einer Hausdurchsuchung dann erst nach einer Reaktion seitens der Ermittlungsbehörden zu rechnen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. April 2020 | 21:32

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Eine Hausdurchsuchung findet - um den Zweck der Ermittlungsmaßnahmen nicht zu gefährden - in aller Regel statt, bevor dem Beschuldigten die Vorwürfe eröffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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