Gewährleistung ohne kfz kaufvertrag?

| 7. Dezember 2007 21:00 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


15:07

Hallo!
Ich habe mir am 25.09.2007 einen Renault Laguna bei einem Autohändler gekauft.Der Kaufpreis sollte 2000€ betragen. Ich einigte mich mit dem Händler das ich ihm meinen "alten" Ford Mondeo und 1000€ gebe. Für TÜV und AU neu zu machen wollte er 200€ extra.Am Tag als wir (meine Frau,ein Freund und ich) uns das auto anschauten und beschlossen es zu kaufen machte ich eine Anzahlung von 800€.Der Verkäufer stellte mir eine Quittung aus
auf der stand:
Gesamt EUR: 1200
Anzahlung EUR: 800
Rest: 400€ + Ford Mondeo.
Datum Stempel und seine Unterschrift.
Als ich den Wagen zwei Tage später abholte war der Händler selbst nicht anwesend sein Sohn gab mir die Schlüssel und Papiere.Auf die Frage nach einem Kaufvertrag sagte der Sohn das müsse sein Vater machen da es sein Wagen wäre.Ich wollte dann später wieder hin um den Vertrag zu machen.
Irgendwie kam aber immer etwas dazwischen so das ich bis heute keinen Vertrag habe.
Letzte Woche blieb meine Frau liegen weil das Getriebe(Automatik) nicht mehr schaltete. Also mit dem ADAC zum Renaulthändler der dann einen Getriebeschaden feststellte.Ich sagte das ich das Auto erst 8 Wochen habe worauf er meinte das das Getriebe schon vorm Kauf kaputt gewesen sei und das ich Gewährleistung darauf hätte.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht das den ohne schriftlichen Kaufvertrag aus?
Wenn der Händler sich weigert und ich einen Anwalt zuziehen muss wie hoch belaufen sich denn da die Kosten?Habe leider keinen Rechtsschutz.


Vielen Dank . . .

7. Dezember 2007 | 21:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Sie können daher grundsätzlich auch ohne schriftlichen Vertrag Mängelansprüche geltend machen.

Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Streitwert. In Ihrem Fall bei dem in der Regel zunächst die Nachbesserung zu verlangen ist, wäre der Streitwert in Höhe der Reparaturkosten zu bemessen. Hierzu müssten Sie ggf. weitere Angaben machen. Sofern Sie Ihre Mängelansprüche erfolgreich geltend machen können, besteht voraussichtlich auch ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer in Höhe der Anwaltskosten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2007 | 21:36

Danke für die schnelle Antwort.
Wie stehen denn die Chancen das die Angelegenheit zu meinen Gunsten ausfällt?-Bin zur Zeit arbeitslos und die Anwaltskosten bei einem Misserfolg sprengen mein Budget...
Nochmals Danke ! ! !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Dezember 2007 | 15:07

Die Erfolgsaussichten richten sich nicht nur nach rechtlichen, sondern auch nach technischen Fragen (Art des Mangels). Eine seriöse Prognose ist daher nicht möglich.

Bezüglich der Anwaltskosten besteht unter Umständen die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Beschaffen Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein und gegen Zahlung einer weiteren Beratungshilfegebür von 10,- € können Sie sich dann durch einen Anwalt außergerichtlich beraten und vertreten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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