Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Obwohl ich Sie als Katzenliebhaberin verstehen kann, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Vorgehen riskant ist.
Die Rechtsprechung zu Katzenklappen ist nicht einheitlich. Es gibt zwei wesentliche Urteile in diesem Bereich: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Katzenklappe die Mietsache beschädigt und eine optische Beeinträchtigung darstellt, außerdem könnten Nachbarn sich durch die Katzen im Treppenhaus gestört fühlen (Az: 63 S 199/04
). Das Amtsgericht Erfurt allerdings hat genau anders entschieden, nämlich, dass der Einbau keine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter rechtfertige. (Az.: 223 C 1095/98
). Allerdings ist hierbei zu beachten, dass eine Rechtswidrigkeit nicht sogleich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen muss, falls es mildere Mittel wie einen Rückbau gibt.
Darüber hinaus halte ich Ihr Ersetzen des Badfensters durch eine selbst gebastelte Konstruktion schon für eine bauliche Veränderung, zumal es sich um einen Altbau handelt, bei dem von erhaltungswürdigen Fenstern auszugehen ist.
Am besten versuchen Sie, Ihren Vermieter noch zu überzeugen. Sie können vorschlagen, dass Sie beim Auszug den Rückbau vornehmen und einen Betrag dafür schon mal als Sicherheit hinterlegen bei ihm und/oder Sie können seine Zustimmung in Kombination mit einer schriftliche Rückbauverpflichtung mit ihm als Ergänzung zum Mietvertrag vorschlagen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Brigitte Draudt
Rechtsanwältin
Badfenster ersetzten mit Selbstbau-Fenster mit Katzenklappe
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Hallo,
ich habe mich zum Thema Katzenklappen in Mietwohnung schon etwas eingelesen u.a. hier im Forum.
Im Grunde kann mir der Vermieter dies Verweigern bzw. sogar kündigen wenn ich an den Mietsache etwas ändere. Nun habe ich einen "Spezialfall".
Ich wohne in einer Altbauwohnung mit Doppelkastenfenster, bedeutet ich habe immer zwei einfach verglaste Fenster hintereinander.
Nun habe ich an den Originalfenstern nichts verändern wollen und habe eines der beiden (kleinen) Badfenster ersetzt und einen Holzrahmen gebaut, der dort in den Fensterrahmen GESTECKT wird (nicht fest verbunden! nur geklemmt!).
Darin habe ich mit Plexiglas ein "doppelverglastes" Fenstergebau und die Katzenklappe integriert.
Somit habe ich eine einfache Lösung ohne an der Wohnung baulich etwas zu verändern.
Nun will mein Vermieter aber auch dies untersagen.
leider erscheint mir die Situation rechtlich etwas unsicher und hätte hierzu gerne Ihre Einschätzung.
Kann ich den "Umbau" so beibehalten ohne eine Abmahnung und ggf. Kündigung zu riskieren?
Vielen Dank und viele Grüße
Christopher Nowak
Kündigung Kündigung Vermieter