Anspruch auf Schadenersatz ist zu klären

6. Dezember 2007 07:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von einem Forstunternehmen einen Auftrag mit schriftlichen Vertrag erhalten, Holzstämme in einem Waldgebiet zu rücken. Der Vertrag geht über eine gesamte Menge von 13000-20000 Festmeter in einem bestimmten Wald. Ich habe dort auch mit den Arbeiten begonnen und eine Menge von ca. 1200 Festmeter gerückt (ein Zehntel des Vertrags). Nun ist meinem Auftraggeber jedoch der Auftrag des Waldbesitzers entzogen worden. Dieses hat zur Folge, dass ich dort nicht mehr rücken kann. Mein Auftraggeber verschafft mir auch kein anderes Waldgebiet in dem ich meine Arbeiten fortsetzen kann, damit er den Vertrag erfüllen kann. Nun überlege ich, das Forstunternehmen auf Schadenersatz zu verklagen, denn für diese Auftragssumme war eine Arbeitszeit von einem Dreiviertel Jahr kalkuliert und habe ein Rückefahrzeug für diesen Auftrag finanziert. Nun habe ich die Finanzierung zu tragen und habe keine Arbeit für das Rückefahrzeug.
Meine Fragen sind nun, wie die Chancen stehen, in diesem Fall auf Schadenersatz zu verklagen und was für Kosten vorab auf mich zukommen (Auftragswert sind ca. 80000 €)? Wie wäre meine weitere Vorgehensweise ?

Mit freundlichen Grüßen

6. Dezember 2007 | 10:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen das Forstunternehmen durchzusetzen, sind - vorbehaltlich der Einsicht und Prüfung der Vertragsunterlagen - groß.

Denn das Unternehmen ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und dazu muss es auch die entsprechenden Genehmigungen (hier, die des Grundstückseigentümers /-berechtigten) beibringen. Diese lag zwar vor, ist aber zwischenzeitlich entzogen worden, was aber - vorbehaltlich der vertraglichen Siuation zwischen Ihnen um dem Forstunternehmen - allein in den Risikobereich des Unternehmens fallen dürfte.

"Vorbehaltlich der Prüfung des Vertrages" deshalb, weil es natürlich entscheidend auf die vertragliche Konstellation zwischen Ihnen und dem Forstunternehmen ankommen wird, da dort auch Haftungsausschlüsse oder Risikenverlagerungen abweichend vereinbart worden sein könnten.

Um eine genauere Vertragsprüfung werden Sie also nicht umhinkommen, bevor Ansprüche geltend gemacht werden sollten.

Gibt der Vertrag dazu nichts her, wird das Unternehmen haften.


Dann stellt sich die Frage der Höhe, da das Unternehmen nicht in Höhe des Auftragswertes haften wird, sondern nach (sofern aufgrund des Vertrages nicht speziellere Vorschriften anwendbar sind) §§ 249 , 252 BGB auf Folgeschäden, dem entgangenen Gewinn abzüglich der ersparten Aufwendungen Ihrerseits.

Dieses müsste dann genau berechnet werden, so dass die Höhe derzeit unmöglich beziffert werden kann.



Bei einem (aber nur grob geschätzen) Ersatzanspruch von 25.000,00 EUR hätten Sie ein Kostenrisiko von rund 5.500,00 EUR für ein erstinstanzliches Verfahren, was aber auch wieder von einer Vergütungsvereinbarung und dem Verfahrensablauf abhängt.

Die Kosten der Prüfung und auergerichtliche Geltendmachung liegen bei ca. 1.500,00 EUR, die Sie wohl erst einmal verauflagen müssten. In Anbetracht der entgangenen Werte, wird sich dieser Einsatz aber wohl lohnen.


Die reine Überprüfung wird je nach Vereinbarung rund 700,00 EUR kosten.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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