Tochter in Pflegefamilie

12. Februar 2020 22:16 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Aufenthalt Kind

Meine Tochter ist vor einem Monat ausgezogen mit 16. Sie ist in eine pflegefamilie gegangen. Und hat den Kontakt abgebrochen. Ich möchte das sie zurück kommt.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich kann verstehen, dass das sehr sehr schwer ist.

Grundsätzlich haben Sie das Sorgerecht und in diesem das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was haben denn der Kindesvater und das Jugendamt gesagt?

Sollte es nicht der Fall sein, dass das gerichtlich entschieden wurde, so können Sie einen Antrag bei Gericht stellen, dass das Kind bei Ihnen leben soll - aber die Frage ist, ob sie dann wirklich, wenn Sie gewinnen sollten, auch bei Ihnen bleiben wird oder ggf. abgängig ist. Das wäre natürlich dann noch fataler, da sie dann auf der Straße leben würde oder ggf. noch in das Drogenilieu abrutschen könnte.

Also haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Antrag bei Gericht
2. abwarten, ob sie freiwillig zurückkommt, meist ist das eine vorübergehende Phase.
Ich habe schon viele Kinder gehabt, die dann zurückgegangen sind.

Wichtig ist aber, dass sie am Ball bleiben- Gespräche mit dem Jugendnamt führen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 12. Februar 2020 | 22:53

Der Vater ist verstorben wenn sie nicht möchte. Ist das ausschlaggebend für das Gericht

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Februar 2020 | 23:23

Das Gericht orientiert sich alleine am Kindeswohle und berücksichtigt den Kindeswillen dann jedoch sekundär, d.h. wenn das Kind weiss, was gut für es ist und einen vernünftigen Willen bilden kann (nicht z.B. aus Halbwissen oder Trotz heraus), wird dies auch mit in die Entscheidung aufgenommen.

Das Kindeswohl steht aber an 1. Stelle.

Sollten Sie weitere Schritte planen, ist vorab ein Gespräch beim Jugendamt z führen. Danach helfen wir gerne weiter.

FRAGESTELLER 14. Februar 2020 2,8/5,0
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