Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in § 8 Absatz 1 GrEsTG geregelt.
§ 8 Grundsatz
(1) Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung.
Die Gegenleistung sind die 250.000 Euro, die Sie dem Verkäufer zahlen. Auf diese müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen.
Der Ausbau des Gebäudes ist keine Gegenleistung, die Sie dem Verkäufer leisten. Also müssen Sie auf die Kosten des Ausbaus auch keine Grunderwerbsteuer bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Grundstück mit Rohbau kaufen und ausbauen und wieder verkaufen
5. Februar 2020 14:13 |
Preis:
30,00 €
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Beantwortet von
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Hallo alle,
ich habe folgendes Problem:
Wir möchten ein Grundstück kaufen (ca 2000 m²). Dort ist schon ein Rohbau verbaut worden. Wir möchten das Grundstück und den Rohbau kaufen. Nach dem Kauf möchten wir den Rohbau fertigstellen und weiterverkaufen.
Wie ist das steuerlich zu sehen? Der Kauf kostet uns ca. 250000 €. Sind die Grunderwerbsteuer nur auf die 250000 € zu zahlen oder muss davon ausgegangen werden, dass auch für die Fertigstellung kosten anfallen können?
Vielen Dank
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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