Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Chef hat uns bei einer unerlaubten Pause beobachtet,dafür haben ich und meine 4 anderen Kollegen (gleiche Schicht) eine Abmahnung bekommen!Außer eine Person die meines Erachtens von dieser Kontrolle wusste.Auch die Gegenschicht macht diese "unerlaubte" Pause was mein Chef auch weiß, beobachtet hat er sie aber nicht.Er hat gezielt unsere Schicht ausgesucht.Meine Frage kann ich eine Schicht beobachten und abmahnen und bei der anderen wo er weiß das sie es auch machen dieses durchgehen lassen?Ist diese Abmahnung gerecht fertig,ich dachte es gibt eine Gleichstellung?
der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht für Abmahnungen; LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 350/05
.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vertrags- oder rechtswidriges Verhalten zu rügen. Der Arbeitgeber kann daher die Pausen der Gegenschicht dulden, in Ihrem Fall aber abmahnen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.