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Vorfahrt missachtet Unfall
2. Januar 2020 14:15
|
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich habe vor ca. zwei Wochen einen Verkehrsunfall verursacht.
Die Ampelanlage war an diesem Tag ausgefallen und ich war eingeordnet zum links abbiegen, hatte also "Vorfahrt gewähren".
Ich bin ein Stück in die Kreuzung eingefahren und bin mit dem von links kommenden Auto, welches auf der Vorfahrtstraße war, kollidiert.
Welche Folgen kommen jetzt auf mich zu? Erhalte ich ein Fahrverbot? Ich habe bereits 2 Punkte in Flenßburg
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Sehr geehrte Fragestellerin,
ich gehe anhand der Schilderung davon aus, dass bei dem Unfall niemand verletzt wurde. Dann kommt in Ihrem Fall die Tatbestandsnummer 108607 des Bußgeldkataloges in Betracht:
"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206."
Es droht ein Regelbußgeld von 120,00 € sowie die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot ist bei diesem Verstoss nicht zu erwarten.
Aufgrund der Voreintragungen muss ggf. damit gerechnet werden, dass das Bußgeld leicht erhöht werden könnte.
Bzgl. einer zivilrechtlichen Haftung für die Unfallschäden setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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