Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:
Schenkungsteuerpflichtig ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sofern der Schenker oder der Beschenkte Inländer ist.
Dabei steht jedem Erwerber ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt, er beträgt 205.000 € für Kinder.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Schenkungsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung vom 27. Februar 1997 unter Berücksichtigung späterer Änderungen.
Damit die Freibeträge für einen Zeitraum von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden können, werden alle Zuwendungen, die einer Person von ein und derselben Person zufallen, zur Berechnung der Steuer zusammengerechnet, also im Ergebnis wie eine Zuwendung behandelt.
Es ist also egal, ob es sich um viele kleine Zahlungen oder eine große handelt. Diesbezüglich müssen Sie sich keine Gedanken machen.
Besondere Regeln gelten z.B. für Firmenanteile oder Immobilien.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Schenkungsfreibetrag Eltern->Kinder
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Nach meinen Informationen können Eltern an ihre Kinder alle 10 Jahre den Gegenwert von 205.000 € (pro Kind) steuerfrei als vorgezogenes Erbe verschenken. In einem Informationsblatt meiner Bank heißt es dazu jedoch (Zitat): "Aber Vorsicht: An die steuerliche Anerkennung der Schenkung knüpft der Fiskus strenge Anforderungen. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte auf jeden Fall der Rat eines Steuerexperten eingeholt werden." (Zitat-Ende) Nun also meine besorgte Frage an Sie: Sind etwa in unregelmäßigen Abständen vorgenommene Überweisungen von Geldbeträgen, die jedoch in ihrer Summe innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag nicht überschreiten, steuerlich problematisch? Was ist zur steuerlichen Anerkennung in o.g. Sinne erforderlich ? Ergänzende Information: Die Zahlungen kommen von meiner Mutter, mein Vater lebt nicht mehr. Ich bin das einzige Kind.
steuerlich steuerlich Eltern Frage Anerkennung
"
Schnelle Reaktion, präzise beantwortet, vollständig zufrieden.
"-
63 €
-
38 €
-
60 €
-
63 €
-
63 €
-
63 €