Sehr geehrter Fragesteller,
Auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Sie müssen den Rechnungsbetrag im Jahr der Sanierung geltend machen, und zwar können Sie den Arbeitslohn in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Soweit Sie Sanitärartikel angeschafft haben, können Sie die Kosten dafür über 5 Jahre anteilig abschreiben. Sofern Sie einen Kredit dafür aufnehmen, können Sie die Zinsen während der Laufzeit des Darlehens entsprechend der Bescheinigung der Bank absetzen.
Viele Alternativen gibt es in diesem Bereich nicht, dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein,
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 14.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage habe ich doch noch:
Die 5Jahres-Aufteilung gilt nur für die Sanitärartikel (Toilette, Waschbecken, Armaturen,…..) ?
Heißt: linear 5x20%
Gilt das auch bei den Bodenbelägen in Bad/Küche/Wohnzimmer usw (Fliesen, Teppich, usw), dass ich nur die Arbeit komplett absetzen und das Material linear aufteilen kann/muss ?
Können Sie mir bitte noch die Quelle hierfür nennen?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Rückfrage darf ich Sie auf § 7 EStG
hinweisen, wo sich die Definition der beweglichen Wirtschaftsgüter findet, die abgeschrieben werden. Für die Höhe der Abschreibung gibt es zudem Tabellen, in denen fast alle denkbaren Wirtschaftsgüter erfasst sind. Mit einer linearen Abschreibung von 20 % über 5 Jahre können Sie aber nichts falsch machen.
Dies gilt z. B auch für Bodenbeläge.
Eine Besonderheit besteht für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind Anschaffungen, deren Wert den Betrag von 800,00 EUR nicht überschreitet. Dies ist in § 6 Abs. 2 EStG
geregelt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Ergänzung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin