Kündigung Eigenheimfinanzierung wegen Arbeitslosigkeit?

24. November 2007 22:25 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Zusammenfassung

Kann trotz stets nachgekommenden Zahlungsverpflichtungen die Bank einen Kredit kündigen, wenn nicht mehr beide Kreditnehmer im Arbeitsverhältnis sind?

Grundsätzlich kann eine Bank einen Kredit nicht einfach kündigen, nur weil einer der Kreditnehmer nicht mehr im Arbeitsverhältnis ist, solange die Kreditraten weiterhin pünktlich und in voller Höhe gezahlt werden. Die Kreditvergabe basiert auf der Einschätzung der Bank zur Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Kreditnehmer können jedoch dazu führen, dass die Bank die Kreditwürdigkeit neu bewertet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für eine Kündigung des Kredits im Kreditvertrag festgelegt sind.

Guten Tag!

Wir haben folgendes Problem:

1997 haben wir uns ein Eigenheim gebaut. Die Finanzierung läuft bis 2017 und die Tilgung ist durch Kopplung mit einer Lebensversicherung bis dahin ausgesetzt d.h. 2017 wird die Lebensversicherung ausgezahlt und damit das Darlehen auf einen Schlag abgelöst. Die Konditionen waren von 1997 bis 2007 festgeschrieben. Nun steht eine Konditionenanpassung an und die Bank verlangt von uns eine Selbstauskunft sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen "um den Zinssatz Bonitätsabhngig festlegen zu können". Das Problem ist nun das wir bei Aufnahme des Darlehens 1997 beide Arbeit hatten. Das Einkommen von einem hätte für die Zusage des Kredits nicht gereicht. Seit 2005 ist meine Frau nun arbeitslos. Das Haus konnten wir nur halten weil unsere Kinder uns dabei finanziell unterstützen. Unseren zahlungsverpflichtungen sind wir stets korrekt nachgekommen negative eintragungen in der schufa gibt es nicht. Was passiert nun wenn die bank erfährt das meine frau arbeitslos ist? Kann die Bank den Kredit kündigen oder einfach nicht mehr verlängern? im vertrag steht das er seitens des Kreditgebers gekündigt werden kann wenn "ein wichtiger grund vorliegt"............ das unsere Bonität sich durch die arbeitslosigkeit verschlechtert hat kann ja ein wichtiger grund sein....

wir machen uns grosse sorgen das wir unser haus verlieren und dann auch noch mit einem haufen schulden auf der strasse sitzen..

Sehr geehrte Fragestellerin,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine sich verschlechternde Bonität (selbst schon die drohende Verschlechterung der Bonität) eine Kündigung seitens des Kreditgebers rechtfertigen kann. Hier hängt sehr viel von den vertraglichen Regelungen mit der Bank ab. Die von Ihnen befürchtete Gefahr besteht aber, insbesondere, wenn Sie nunmehr Ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich des Kredits/Lebensversicherung nicht mehr (uneingeschränkt)nachkommen können.

Trotzdem gibt es für Sie keinen Grund zur Beunruhigung, denn es gibt bei Langzeitkrediten immer wieder Veränderungen, die einer Vertragsanpassung bedürfen und wo dies auch problemlos geschieht. Außerdem sind Sie Verbraucher, so dass Sie vom Gesetz bevorzugt behandelt werden (auch hier hängt aber vieles vom Vertragstypus ab).

Mein Rat: Gehen Sie mit dem Problem offensiv um, sprechen Sie die Angelegenheit bei der Bank an und versuchen Sie (mit der Bank) eine Lösung zu finden. Die Bank ist grdsl. nicht an einer Kündigung interessiert, schon allein, weil Sie dadurch den Zinsvorteil verliert. Sie haben daher gute Chancen, dass die Bank sich auf Ihre veränderten Umstände einlässt. Prüfen Sie aber vorher, welche finanziellen Möglichkeiten für Sie bestehen, so dass Sie der Bank konkrete Szenarien präsentieren können.

Wichtig wäre auch, einen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsberater vor Ort zu beauftragen, die Verträge zu prüfen und mit der Bank zu verhandeln (besonders wenn es Probleme geben sollte). Ich weiß, dass dies gerade in einer finanziell angespannten Lage absurd klingt. Es macht aber einen großen Unterschied, weil Sie so bestens über die rechtliche Situation informiert sind und der Bank auch "auf gleicher Augenhöhe" entgegentreten können.

Keinesfalls sollten Sie der Bank Ihre geänderten Umstände verschweigen, weil Sie sich damit in noch viel größere Schwierigkeiten bringen. Außerdem gehe ich davon aus, dass Sie dazu ohnehin nach Ihrem Kreditvertrag verpflichtet sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

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