bauliche Anlage (?) über Schmutzwasserleitung (mit Leitungsrecht)

24. November 2007 16:52 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben meine Frau und ich Probleme mit unseren Nachbarn und stellen diesbezüglich folgende Fragen:

1. Unser Nachbar hat auf unserem Grundstück seine Schmutzwasserleitung/ Regenwasserleitung auf einer Länge von ca. 50,0 m verlegt (vor ca. 10 Jahren), die über eine Baulast abgesichert worden ist.
In der Baulast steht u. a.:
“Übernahme der Verpflichtung zu dulden, dass die für das Baugrundstück erforderlichen Entsorgungsleitungen die notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden dürfen.“
Nun möchten wir über diese Leitung, die ca. 1,6m tief liegt, einen Carport setzen (mit Pflaster als Untergrund) sowie die Einfahrt pflastern.
Somit wäre diese Leitung auf einer Länge von ca. 20 m “überbaut“.
Wir würden jetzt gerne wissen: Sollte diese Leitung des Nachbarns einmal ausgetauscht werden (lt. Nachbarn nach ca. 25 Jahren), wer muss dann für diese Mehrkosten (Pflaster, Carport) aufkommen?
Unser Nachbar bekam von uns zwar die kostenlose Erlaubnis, seine Leitung auf unserem Grundstück zu verlegen, aber deshalb verzichten wir doch nicht gleichzeitig auf eine evtl. spätere Baumaßnahme?!

Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus!

25. November 2007 | 12:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


auf die Baumaßnahme müssen Sie nicht verzichten, können also bauen.

Sollte ein Leitungsaustausch erforderlich sein, müssen Sie allerdings für die Mehrkosten aufkommen, die durch Ihre baulichen Anlagen notwendig sind.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass Leitungen nach 25 Jahren komplett ausgetauscht werden müssen, da meistens eine Spülung, bzw. "Rohr-in-Rohr Verlegung" ausreichend sein dürfte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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