Gegenstand der Frage ist ein Verkauf von einem Partyservice. Der Verkäufer hat dem Käufer über den Kaufpreis ein Darlehen gewährt. Nun sind noch ein paar Monatsraten offen.
Zwischenzeitlich hat der Käufer den Betrieb an eine andere Person übertragen. Diese Person hat Privatinsolvenz angemeldet und diese ist abgewickelt. Der ursprüngliche Verkäufer hat hier keinerlei Forderungen angemeldet.
Die Frage ist nun, ob der Verkäufer Anspruch auf die ausstehenden Raten beim (ursprünglichen) Käufer hat oder ob diese Schulden auf die mittlerweile insolvente Person übertragen wurden.
Im Kaufvertrag werden bei Verkäufer und Käufer zwei Personen genannt (Vorname Nachname - ich vermute, dass es sich hierbei um natürliche Personen handelt, bzw. Einzelunternehmen? In jedem Fall nicht um GmbHs o.Ä.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn das Darlehen von privat zu privat gewährt wurde im Sinne von § 488 BGB
, dann ist die Schuld aus dem Rückzahlungsanspruch daraus nicht auf den mittlerweile insolventen zweiten Käufer übergegangen. Die Raten können dann also immer noch vom ersten Käufer verlangt werden.
Für einen Privatkredit sprechen die Bezeichnungen der Parteien mit den gewöhnlichen Namen ohne einen Hinweis auf eine Firma und auch der Umstand, wenn kein Zins vereinbart wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt