Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Sobald das volljährige Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, hat es den Anspruch auf das Kindergeld. Damit wird ein Teil des Unterhaltsbedarfs abgedeckt.
Hierbei ist es gleichgültig, wann sie sich offiziell umgemeldet hat. Es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Es würde in jedem Fall auch ausreichen, wenn sie mit im Mietvertrag steht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Kindergeldfrage volljähriges Kind
20. September 2019 19:50 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Andrea Brümmer
Zusammenfassung
Volljährigkeit, Auszug, Kindergeld
Volljährigkeit, Auszug, Kindergeld
Meine volljährige Tochter ist Dezember mit ihrem Freund zusammen gezogen.Umgemeldet hat sie sich aber erst im April.Das Kindergeld habe ich ihr dann ab April gezahlt.Jetzt verlangt ihr Vater,mein Exmann, daß ich ihr das Kindergeld auch rückwirkend von Dezember bis April zahlen soll.Er droht auch mit der Familienkasse.Meine Frage nun:kann er oder sie das Geld rückwirkend einfordern,obwohl sie sich erst im April umgemeldet hat?Ich weiß nicht ob sie mit im Mietvertrag eingetragen ist , wenn ja würde das auch als offiziel umgemeldet gelten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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