US Corporation & Co KG
Guten Abend,
wir planen eine US Corporation als Komplementär einer Inc. & co KG eintragen zu lassen.
Hierzu ergeben sich noch Fragen:
Wichtig: Muss die US COrporation ins HR als selbstst. Niederlassung eingetragen werden, wenn diese keinerlei Geschäftstätigkeit (bis auf die Geschäftsführung der KG) ausübt? Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen, etc? Ich habe gelesen, dass das ein oder andere Finanzamt angeblich eine Eintragung verlangen würde und ich würde dann gleich mit den entsprechenden Gesetzestexten anworten (reine Vorbereitung!).
Sollte jetzt eine weitere US Corporation als Kommanditistin eingetragen werden: geht das? Irgendwelche Hürden? Ebenfalls keine Eintragung im HR (keine Tätigkeiten in D)?
In einem solchen Fall würde eine Einlage erfolgen, die im Laufe der Zeit durch die Gewinne tatsächlich einbezahlt werden sollen (wir wissen den Punkt der Vollhaftung bis zur kompletten Einzahlung).
Gibt es irgendwelche Aspekte, die gegen eine Corporation & Co. KG sprechen? Für jegliche Info bin ich sehr froh, da hier eine reguläre und echte Firma betrieben werden soll, aber ohne dass man sich von Haus aus in die potenziellen Nesseln setzt!
Vielen Dank.
Eingrenzung vom Fragesteller
20. November 2007 | 23:20
Sehr geehrter Ratsuchender,
meines Erachtens dürfte Ihr Anliegen im Internet kaum erschöpfend zu klären sein. Keinesfalls ist dies für Ihren Einsatz möglich. Das Haftungsrisiko für eine solche Beratung, die wohl für Sie die Grundlage Ihres gesamten Geschäftskonzepts sein soll, kann so nicht getragen werden.
Sie sollten sich m. E. direkt an einen Anwalt wenden, damit Ihr Konzept nachhaltig geprüft werden kann.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski
Herbert-Weichmann-Straße 7
22085 Hamburg
Tel.: ++49 (0)40 - 226 32 09 - 0
Fax: ++49 (0)40 - 226 32 09 - 99
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