Aufenthaltstitlel nach Heirat im Ausland. Einreise mit Shenghenvisa

12. August 2019 18:07 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Verlobte hat in Ungarn Medizin studiert und das Studium gerade abgeschlossen.
Momentan hat Sie ein befristetes Visum für 6 Monate um einen Arbeitsplatz zu finden, welches Ihr erlaubt in der EU zu reisen. Geheiratet haben wir letzte Woche in Neusseland.
Ihre Staatsangehörigkeit: Burkina Faso Meine Staatsangehörigkeit: deutsch

Zur Frage: Ist es legal nach Einreise mit dem ungarischen Visum den/die Aufenthaltstitel/ Staatsbürgerschaft in Deutschland zu beantragen ? (Aufgrund der Heirat)

Oder muss Sie ein anderes Visum stellen, kann dies aus Ihrem Wohort (Ungarn) gestellt werden ?

12. August 2019 | 18:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich müsste Ihre Verlobte zunächst einen Antrag in der Deutschen Botschaft in Ungarn auf die Erteilung eines nationalen Visums zum Zwecke des Familiennachzugs stellen (wenn die Eheschließung bereits vollzogen wurde).

Gem. § 39 S. 1 Nr. 6 AufenthV kann über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind.
Diese Vorschrift räumt der Ausländerbehörde ein Ermessen im Hinblick auf die Einhaltung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ohne der Einreise mit einem nationalen Visum. Erfahrungsgemäß verschließt sich die Ausländerbehörde aber einer solchen Erteilung. Ein Versuch ist es aus meiner Sicht dennoch Wert.

Ich darf ergänzen, dass aufgrund des ungarischen Aufenthaltstitels und der Zugehörigkeit von Ungarn sowohl zum Schengener Raum als auch zu der EU Ihre Verlobte für die Einreise in das Bundesgebiet kein Schengenvisum benötigt. Der Aufenthalt darf aber drei Monate nicht überschreiten.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

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